So ist es etwa sehr viel wahrscheinlicher, dass der Nachwuchs durch Krankheiten invalide wird als durch einen Unfall. Die Versicherungsgesellschaft leistet bei der Invaliditätsversicherung auch, wenn eine Erkrankung zu dauernden Beeinträchtigungen der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit oder seelischen Gesundheit des Kindes führt.
Wegen Invalidität zahlen Versicherungen sehr häufig, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
- die an dauernde Beeinträchtigung des Kindes weicht mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem Zustand ab, der für das jeweilige Lebensalter typisch ist,
- der Grad der Behinderung gemäß Sozialgesetzbuch IX liegt bei mindestens 50 %.
Die Versicherer bieten die Verträge in der Regel ab dem ersten Geburtstag an; in seltenen Fällen auch schon 6 Wochen nach der Geburt. Vertragsabschlüsse sind nur bis zum einem bestimmten Alter möglich - teils bis zum 14., teils bis zum 16. Lebensjahr. Bestehende Verträge laufen je nach Gesellschaft bis zur Vollendung des 18., teilweise auch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs oder sogar noch später.
Wird das Kind invalide, zahlt die Versicherung die Renten bis zu dessen Tod, teilweise erfolgt auch eine einmalige Kapitalleistung. Oftmals schließt die Police noch eine kleine Risikolebensversicherung für den Fall ein, dass der Versicherungsnehmer stirbt: dann besteht für die Kinderinvaliditätsversicherung Beitragsfreiheit bis zur Volljährigkeit des Nachwuchses.
Unterschiedlich breiter Versicherungsschutz
Kinderinvaliditätsversicherungen haben unterschiedlich große Einschränkungen bezüglich nicht versicherter Krankheiten. Es ist daher sinnvoll, auf Tarife mit wenigen Krankheits-Ausschlüssen zu achten. Nicht zu verwechseln sind Kinderinvaliditätsversicherungen mit Versicherungen, die finanziellen Schutz nur für einzelne Krankheiten anbieten oder nur bei "Schulunfähigkeit" eintreten. Von solche Sparten raten wir regelmäßig ab.
Kombinierte Versicherungen
Kinderinvaliditätsversicherungen gibt es als eigenständigen Schutz und als Zusatzversicherung. Wesentlich ist diese Unterscheidung nicht, solange die Kinderinvaliditätsversicherung als Zusatzmodul zu einer Kinderunfallversicherung angeboten wird. Eine Kombination der finanziellen Absicherung von Kinderinvalidität mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung ist jedoch meist nicht empfehlenswert. Solche Produkte sind wenig transparent - so kann man kaum die Rendite der Versicherung mit anderen Geldanlagen vergleichen. Vor allem aber kostet der Anlageteil so viel, dass die ausreichende Absicherung für den Fall der Invalidität des Kindes vielen Eltern nicht mehr möglich ist.