Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung

Pressemitteilung vom
Die Bundesregierung schafft weiterhin interessante Anreize für effiziente Gebäudesanierung.
Fördermittel gehen aufs Haus
unabhängige Beratung

„Wer die Fördermittel beantragen will, muss in der Regel anspruchsvollere Sanierungsmaßnahmen umsetzen, als die gesetzlichen Mindestanforderungen verlangen. Trotz der damit verbundenen höheren Investitionskosten ist das empfehlenswert“, rät Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale. Langfristig werden nämlich mehr Heizkosten eingespart und klimafreundlicher geheizt.

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„Wer die Fördermittel beantragen will, muss in der Regel anspruchsvollere Sanierungsmaßnahmen umsetzen als die gesetzlichen Mindestanforderungen verlangen. Trotz der damit verbundenen höheren Investitionskosten ist das empfehlenswert“, rät Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale. Langfristig werden nämlich mehr Heizkosten eingespart und klimafreundlicher geheizt.

Die Bundesregierung schafft weiterhin interessante Anreize für effiziente Gebäudesanierung. Änderungen in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) sind seit dem 15.08.2022 wirksam. Das Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gewährt für Heizungsanlagen, die erneuerbare Energien nutzen, zahlreiche Zuschüsse. Wärmepumpen werden mit 25 % bezuschusst, mit der Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erhält man 5 % Zusatzbonus. Biomasseanlagen (z.B. Pelletheizungen) werden jedoch nur noch mit 10 oder 15 % gefördert. Einen Heizungstausch-Bonus gibt es für Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen sowie für mehr als 20 Jahre alte Gasheizungen. Weiterhin förderfähig sind auch solarthermische Anlagen oder ein Fernwärmeanschluss. Der Fördersatz beträgt hier 25 %.

Auch die Heizungsoptimierung bestehender Heizungsanlagen fördert die Bundesregierung. Einen Zuschuss von 15 % erhält, wer einen hydraulischen Abgleich durchführen lässt. Darüber hinaus sind alle weiteren Maßnahmen zur Optimierung des Systems förderfähig.

Wer nachträglich Wärmedämmung in Außenwände oder Dach einbaut oder sein Haus mit neuen Fenstern oder Haustüren ausstattet, bekommt 15 Prozent Zuschuss. Bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans sind zusätzliche 5 % iSFP-Bonus möglich. Für Sanierung, Bau oder Kauf eines Effizienzhauses können bei der KfW bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit beantragt werden. Vorteil ist dabei die Gewährung eines Tilgungszuschusses zwischen 5 und 25 %. Die Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten ist bei allen förderfähigen Maßnahmen mit 50 % vorgesehen.

Eigenheimbesitzer, die sich für Fördermittel interessieren, sollten sich vor einer Entscheidung zunächst anbieterunabhängig beraten lassen, etwa zu der Frage, welche Heizung überhaupt geeignet ist oder welche zusätzlichen Maßnahmen sinnvoll sind. Die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ ist vor Auftragsvergabe an das Fachunternehmen notwendig. „Zur Ermittlung möglicher Förderung beraten die Energieberater der Verbraucherzentrale gern“, sagt Cathrin Becker.

Dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale ist die Beratung in den Niederlassungen im Saarland ebenso kostenfrei wie die Rückruf- und die Videoberatung. Terminvereinbarung saarlandweit unter Tel.: 0681 5008915.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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