Neues Energielabel und weitere Kennzeichnungen für Leuchtmittel

Pressemitteilung vom
Wenn die Tage kürzer werden, sind stromsparende Leuchtmittel wichtig. Zum ersten September gab es eine weitere Aktualisierung des Energielabels. Nachdem in den letzten Monaten bereits die Kennzeichnung für Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner und Fernseher geändert
Stromsparen
stromsparende Beleuchtung

- Bereits vor dem ersten September 2021 produzierte LEDs mit dem „alten" Energielabel dürfen noch 18 Monate lang verkauft werden.

- Eine LED mit 700 Lumen verbraucht statt 60 Watt (frühere Glühbirne) nur 8-11 Watt Strom

- zu erwartende Lebensdauer

- Schaltfestigkeit

- Einige Lampen mit zu hohem Stromverbrauch dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

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Wenn die Tage kürzer werden, sind stromsparende Leuchtmittel wichtig. Zum ersten September gab es eine weitere Aktualisierung des Energielabels. Nachdem in den letzten Monaten bereits die Kennzeichnung für Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner und Fernseher geändert wurden, waren jetzt die Leuchtmittel an der Reihe.

Oberstes Ziel der Aktualisierungen ist die Übersichtlichkeit der Einordnung von A bis G. Zuvor waren LEDs von A bis A+ und A++ gekennzeichnet. Durch die strengeren Vorgaben der EU erreichen die effizientesten Lampen mit Einführung der neuen Kennzeichnung nur noch Klasse D. Lampen der Klassen A, B und C gibt es also vorerst nicht. Das soll Unternehmen motivieren, noch effizientere Produkte zu entwickeln.

Bereits vor dem ersten September 2021 produzierte LEDs mit dem „alten" Energielabel dürfen aber noch 18 Monate lang verkauft werden. Ab ersten März 2023 müssen dann alle das neue Label tragen.

Ab September 2021 gilt auch ein neues Verbot. Einige Lampen mit zu hohem Stromverbrauch dürfen dann nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wie zum Beispiel  lineare Hochvolt-Halogenlampen (mit R7s Sockel und mehr als 2.700 Lumen). Händler können davon nur noch die Lagerware verkaufen.

Auf den Verpackungen von Leuchtmitteln werden nicht nur die Effizienzklassen angegeben, sondern weitere wichtige Eigenschaften wie die Helligkeit, die in Lumen angegeben wird. Zum Vergleich: Eine frühere 60 W Glühbirne hat eine Helligkeit von 700 Lumen. Eine LED mit 700 Lumen verbraucht dagegen statt 60 Watt nur 8-11 Watt Strom, erläutert Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale.

Auch die zu erwartende Lebensdauer ist angegeben. Die meisten LEDs liegen bei etwa 25.000 Betriebsstunden. Das sind bei einer durchschnittlichen Leuchtdauer von 2,7 Stunden am Tag mehr als 25 Jahre. Darüber hinaus ist die Schaltfestigkeit kennzeichnungspflichtig. Sie ist vor allem im Treppenhaus und Badezimmer wichtig, wo das Licht häufig an- und ausgeschaltet wird. Auf den Verpackungen steht die Zahl oft unter dem Namen Schaltzyklus und wird mit einem An- und Ausschalter abgebildet. Die Angaben liegen zwischen 15.000 und 100.000.

Weitere Fragen zur Energieeffizienz in privaten Haushalten beantworten die Experten der Verbraucherzentrale. Dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale sind die Rückruf- sowie die Video-Beratung ebenso kostenfrei wie die Beratung in einer der Niederlassungen im Saarland.

Terminvereinbarung saarlandweit unter 0681 50089-15 oder unter der kostenfreien bundesweiten Hotline 0800 809 802 400.  

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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