Statt Traumreise Baggerlärm und Ungeziefer

Pressemitteilung vom
Die Herbstferien stehen vor der Tür - Tipps bei Reisemängel

Ärgerlich, wenn der Urlaub nicht hält, was im Katalog oder auf dem Onlineportal versprochen wurde.  Damit Entschädigung verlangt werden kann, müssen aber  bestimmte Regeln beachtet werden.

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Zunächst muss es sich tatsächlich um einen Reisemangel handeln. Elif Tanto, Rechtsberaterin der Verbraucherzentrale Saarland rät daher schon vor der Buchung, die Reiseangebote genau zu studieren. „ Reiseveranstalter nutzen oft eine Art Geheimsprache“, so Tanto. Der Begriff Meerseite ist z.B. nicht gleichzusetzen mit Meerblick. Wenn im Katalog von einem naturbelassenen Strand die Rede ist, kann sich hierunter auch ein schmutziger Kieselstrand verbergen.

Tritt im Urlaub hingegen ein echter Mangel auf, so muss der Urlauber schnell handeln. Der Reisemangel sollte unverzüglich dem Reiseveranstalter, bzw. dessen örtlichen Beauftragten gemeldet werden. Gleichzeitig sollte eine Frist zur Beseitigung gesetzt werden. „Viele Urlauber machen den Fehler, sich statt an den Reiseleiter, an die Hotelrezeption zu wenden“, so Tanto. Dies ist hingegen nicht der richtige Ansprechpartner.

Fotos oder Videoaufnahmen helfen, später die Mängel zu beweisen. Auch Name und Anschrift von Zeugen können sehr hilfreich bei der späteren Rechtsdurchsetzung sein.

Bis zur Abhilfe, kann eine Minderung des Reisepreises verlangt werden. Regt sich der Reiseveranstalter trotz Fristsetzung nicht, so besteht die Möglichkeit, selbst Abhilfe zu schaffen. Dies kann beispielsweise durch Umzug in ein anderes Hotel erfolgen. Die hierfür anfallenden Kosten können dem Veranstalter dann in Rechnung gestellt werden. Für Reisen, die vor dem 1. Juli 2018 gebucht wurden, muss der Reisende nach Rückkehr schnell handeln. Es gilt eine Frist von einem Monat nach dem Ende der Reise. Für Verträge, die ab dem 1. Juli 2018 geschlossen wurden, hat der Gesetzgeber nun eine zweijährige Verjährungsfrist  vorgesehen. Bei Fragen hierzu, oder anderen verbraucherrechtlichen Themen helfen Ihnen die juristischen Beraterinnen und Berater der Verbraucherzentrale gerne weiter.

 

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Verbraucherzentrale Dillingen: montags und donnerstags 15:00 bis 18:00 Uhr, mittwochs 9:00 bis 12:00 Uhr, sowie nach Vereinbarung.

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