Zimmerausstattung im Hotel mangelhaft: Welche Ansprüche habe ich?

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Bietet das Fenster des Hotelzimmers anstatt des gebuchten Ausblicks aufs Meer nur ödes Hinterland, fehlt die gewünschte Dusche oder ist die Klimaanlage defekt, können Sie einen Teil des bereits gezahlten Reisepreises zurückfordern.
Blick auf einen Hinterhof

Das Wichtigste in Kürze:

  • Werbeformulierungen in Reisebeschreibungen sind mit Vorsicht zu genießen.
  • Sie sollten sich vor der Reise über das Ziel möglichst genau informieren.
  • Mängel sollten Sie dokumentieren und unverzüglich dem Reiseveranstalter oder Reisevermittler anzeigen.
  • Unter Umständen kann der Reisepreis reduziert werden.
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Welche Leistungen vereinbart wurden, ergibt sich aus dem Reisevertrag oder den Beschreibungen des zum Zeitpunkt der Buchung oder für den Reisezeitraum gültigen Katalogs.

Vorsicht bei Werbeformulierungen

Nicht alles, was in der Reisebeschreibung steht, ist auch automatisch vereinbarter Reisebestandteil. Vieles dient nur der Werbung, beispielsweise ein Foto eines Zimmers mit Meerblick zur Anpreisung der Lage des Hotels. Gerade bei Fotos mit dem Zusatz "Beispielsfoto" oder "Zimmerbeispiel" sollten Sie bei der Buchung vorsichtig sein. Wird von einem "ruhigen Feriendomizil in ruhiger Lage" geschrieben, so müssen Sie keinen Lärm hinnehmen. Bei einem Wellnessurlaub ist Vorsicht vor Formulierungen wie "landestypisch" und "Erlebnis- oder Familienhotel" geboten, da hier mit entsprechendem Lärmpegel zu rechnen ist und die Unterkunft nicht dem europäischen Sternestandard entsprechen muss. Dagegen ist kindertypisches Verhalten stets hinzunehmen.

Auch sollten Sie sich vor Reiseantritt über die Lage des Hotels informieren. "Zentrale Lage" kann bedeuten, dass Sie direkt im Zentrum der Stadt unterkommen, oder das Hotel an einer großen Straße oder in Flughafennähe ist, so dass hier auch mit einer entsprechenden Lärmbelästigung zu rechnen ist. Dagegen sind in südlichen Ländern Kleintiere auch in Hotelzimmern üblich und hinzunehmen.

Fragen Sie im Zweifel nach und lassen Sie sich bestimmte Eigenschaften, die für Sie wichtig sind, zusichern. Sollte der Urlaub im Reisebüro gebucht werden, so sollten Sie Ihre Wünsche klar und direkt mit den Angestellten im Reisebüro besprechen und dies schriftlich festhalten.

Mangel anzeigen

Liegt eine Abweichung zwischen der von Ihnen gebuchten und der Ihnen zugewiesenen Zimmerkategorie vor, müssen sie den Mangel unverzüglich dem Reiseveranstalter oder Reisevermittler anzeigen. Informieren Sie den Reisevermittler, so muss dieser den Reiseveranstalter über die Mängel in Kenntnis setzen. Die Mängelanzeige sollte in Anwesenheit von Zeugen geschehen. Alternativ können Sie sich auch schriftlich die Kenntnisnahme der Mängelanzeige bestätigen lassen. Dazu reicht es aus, dass der bevollmächtige Reiseleiter ein "zur Kenntnis genommen" auf die schriftliche Mängelanzeige setzt.

Ist kein Reiseleiter anwesend und auch am Urlaubsort nicht zu erreichen, sollten Sie den Reiseveranstalter in Deutschland, am besten telefonisch und in Anwesenheit von Zeugen, informieren. Nicht zuständig für Mängelanzeigen sind dagegen die Leistungsträger vor Ort, also beispielsweise Hoteliers, es sei denn, dies ist ausdrücklich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen so festgelegt.

Reisepreis mindern

Der Reiseveranstalter muss nun den Mangel beseitigen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Solange der Reisemangel vorliegt, ist der Reisepreis gemindert. Eine Erklärung über die angesprochene Mängelanzeige hinaus ist dabei nicht erforderlich.

Sie  können für diese Zeit vom Reiseveranstalter einen entsprechenden Teil des Reisepreises zurückverlangen. Kann der Mangel beispielsweise während der gesamten Reise nicht behoben werden, so steht Ihnen nach der Rückkehr aufgrund der Minderung eine teilweise Erstattung des Reisepreises zu.

Anhaltspunkte, wie viel Reisepreiserstattung Ihnen zusteht, geben folgende Reisemängeltabellen:

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