Energie SaarLorLux lehnt Rücknahme der außerordentlichen Kündigungen ab

Stand:
Der Konflikt geht in die nächste Runde: Der Saarbrücker Fernwärmeversorger Energie SaarLorLux (ESLL) reagiert auf die Forderung der Verbraucherzentrale Saarland und lehnt die Rücknahme der außerordentlichen Kündigungen ab.
Energieerzeugungsanlagen der Energie SaarLorLux
Im Heizkraftwerk und dem Gasmotorenkraftwerk an der Römerbrücke erzeugt Energie SaarLorLux Strom und Fernwärme.
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Ein Brief von Energie SaarLorLux hat Anfang September alle Fernwärme-Kunden des Saarbrücker Energieversorgers erreicht. Darin enthalten: Die außerordentliche Kündigung des bestehenden Fernwärme-Vertrags zum 30. September sowie ein neues Vertragsangebot zu veränderten Konditionen ab 1. Oktober 2024. Nach eigener Aussage des Unternehmens seien Kündigung und Neuabschluss der Verträge dadurch notwendig, dass sich die „Bezugs- und Erzeugungssituation des Wärme-Direktservice Fernwärme […] erheblich geändert“ habe. Dadurch ergebe sich eine veränderte Wärmepreisformel, die zu höheren Preisen für Fernwärme führe.

Verbraucherzentrale Saarland fordert ESLL zur Rücknahme der außerordentlichen Kündigung auf

Mit einem Schreiben vom 5. September fordert die Verbraucherzentrale Saarland den Energieversorger Energie SaarLorLux dazu auf, die außerordentliche Kündigung der bestehenden Kundenverträge aus dem Bereich der Fernwärme bis zum 12. September zurückzunehmen. Unter anderem wird die Art und Weise des Kundenumgangs kritisiert. Die Verbraucherzentrale Saarland bezweifelt, dass Gründe für eine solch harte Vorgehensweise wie eine außerordentliche Kündigung vorliegen. Die Aufforderung kann hier nachgelesen werden. 

ESLL lehnt Forderung ab und bleibt bei bisherigem Standpunkt 

Leider ist Energie SaarLorLux der Aufforderung, die außerordentlichen Kündigungen zurückzunehmen, nicht nachgekommen. Das Antwortschreiben vom 11. September können Sie hier im Wortlaut nachlesen. Die Verbraucherzentrale Saarland ist nach wie vor der Rechtsauffassung, dass die außerordentlichen Kündigungen unwirksam sind und damit die bestehenden Verträge nicht zum 30. September beendet werden. 

Dennoch besteht ein Risiko für Verbraucher, plötzlich keine Wärme mehr geliefert zu bekommen, wenn sie den neuen Vertrag nicht abschließen. Auch ein Prozessrisiko besteht, denn wie die Gerichte entscheiden würden, ist noch offen. 

Die Verbraucherzentrale Saarland empfiehlt den Fernwärmekunden von Energie SaarLorLux:

Wer den neuen Vertrag mit Energie SaarLorLux unterschreibt, sollte zugleich ausdrücklich dazu schreiben, diesen nur deshalb abzuschließen, weil momentan keine andere Heizmöglichkeit bestehe. Und weiterhin, dass er sich die Rückforderung von zu viel bezahlten Entgelten ausdrücklich vorbehalte, sollte sich bestätigen, dass die außerordentliche Kündigung sowie die neuen AGB mitsamt der Preiserhöhung unwirksam sind.

Wer Rat sucht, kann sich dienstags und donnerstags zwischen 10 und 12 Uhr an unsere kostenfreie Rechtsberatungshotline unter 0681 500 89-50 wenden. Da die Nachfrage generell sehr hoch ist, gibt es weiterhin die Möglichkeit einen Termin online zu buchen oder zu bestimmten Zeiten telefonisch zu vereinbaren.  Die Preise der Beratungstermine entnehmen Sie bitte unserer Preisliste.
 

Wie kann ich meine Fernwärmekosten trotz hohem Fernwärmepreis niedrig halten?

Verbraucher:innen können bereits mit wenigen Kniffen selbst Einfluss auf ihren Fernwärmeverbrauch ausüben. Nötig sind dazu lediglich die Anpassung des Heiz- und Lüftungsverhaltens sowie eine Optimierung der Einstellungen am Heizungssystem. Folgende Maßnahmen können dabei helfen:

1. Anschlusswert reduzieren lassen.

Der Fernwärmepreis der meisten Anbieter setzt sich aus einem Arbeitspreis und einem Leistungspreis zusammen. Während der Arbeitspreis vom Verbrauch abhängig ist, richtet sich der Leistungspreis nach der Anschlussleistung pro Kilowatt. In vielen Fällen ist dieser Anschlusswert jedoch zu hoch angesetzt. Fernwärmekunden besitzen das Recht, einmal pro Jahr die Wärmeleistung anpassen zu lassen.

2. Einstellungen am Heizungssystem verbessern.

Auch das Heizungssystem bietet Möglichkeiten zum Eingriff. Überprüft werden sollten deshalb neben der Warmwassertemperatur im Speicher auch die Heizkurve, die Rohrleitungsdämmung sowie der eingestellte Tag- und Nachtbetrieb. Ein hydraulischer Abgleich ist eine weitere sinnvolle Maßnahme, um dauerhaft sparsamer zu heizen. Denn durch den Austausch von Heizkörpern kann der Wasserdurchfluss im Heizungssystem verringert und mit niedrigerer Vorlauftemperatur geheizt werden. Alle Optimierungsmaßnahmen werden mit 15 Prozent über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ des BAFA bezuschuss – auch Gebäude mit Fernwärmeanschluss.

3. Raumtemperaturen überprüfen und gegebenenfalls reduzieren.

Ein großes Einsparpotenzial bieten veränderte Raumtemperaturen. Bereits die Absenkung um ein Grad Celsius verringert den Heizenergieverbrauch um 6 Prozent. Bei Abwesenheit oder nachts kann die Absenkung der Temperatur gebäudezentral veranlasst werden. Zudem sollten nur genutzte Räume beheizt werden. Die nicht beheizten Räume sollten jedoch eine Mindesttemperatur von 16 Grad aufweisen und regelmäßig gelüftet werden, damit keine Feuchtigkeit kondensiert und zu Schimmelbildung führt. Mehrmals tägliches, kurzes Stoßlüften bei vollständig geöffneten Fenstern ist ausreichend.

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