Unsere Telefonservices

Unsere telefonischen Angebote im Überblick.
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Verbraucherrechtstelefon

0681-50089-50

Dienstag und Donnerstag von 10.00 - 12.00 Uhr

Verbraucherrechtliche Fragen tauchen zum Beispiel auf bei

  • Kaufverträgen – Umtauschrecht und Gewährleistung oder Garantie
  • Handwerkerverträgen – schlecht ausgeführte Arbeiten oder unklare Rechnungen,
  • Reiseverträgen – Reisemängel, Flug- und Fahrgastrechte
  • Telekommunikationsverträge – Festnetz, Mobilfunk, Drittanbieter
  • Schlüsseldiensten, Partnervermittlungen, Fitnessstudios, Ticketbörsen
  • und bei vielen anderen Fällen, wo sich Kunden mit Händlern auseinandersetzen.

Oftmals geht es um Onlinegeschäfte, um untergeschobene Verträge und Abofallen. Auch wenn sich Inkassofirmen einschalten, sind vielfach verbraucherrechtliche Fragestellungen betroffen.

Die Beratungen im Rahmen des Verbraucherrechtstelefons sind kostenlos.

Tipp: Unser Verbraucherrechtstelefon ist stark nachgefragt.

Schauen Sie auch nach unseren Musterbriefen.

Termintelefon

Voraussetzung für persönliche Termine:

  • vorherige Terminvereinbarung

Nutzen Sie diese Telefonnummer zur Vereinbarung von persönlichen Beratungsterminen. Wir bitte um Verständnis, dass am Termintelefon keine Beratung stattfinden kann.

0681-50089-55:

Montag und Mittwoch von 9.00 - 11.30 Uhr

Dienstag und Donnerstag von 13.00 - 15.00 Uhr

 


Terminabsage

Sie haben bereits einen Termin, den Sie nicht wahrnehmen können? Sagen Sie Ihren Termin ab, unter:

0681-50089-33


Energieberatung

Terminvereinbarung unter 0681-50089 - 15

oder unter der bundesweiten Hotline: 0800-809 802 400 (kostenfrei)

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.