Bitte beachten Sie: Aufgrund personeller Engpässe sind wir zurzeit, vor allem telefonisch, nur eingeschränkt zu erreichen.

Besser essen statt wegwerfen — Workshop gegen Lebensmittelverschwendung

Was ist eigentlich "zu gut" für die Tonne und wie lässt sich Lebensmittelverschwendung vermeiden? Der Workshop erklärt, was Verschwendung bedeutet, gibt Tipps zur Lagerung von Lebensmitteln, zum richtigen Umgang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum und zeigt, was jeder selbst tun kann.
Mülleimer mit Lebensmitteln Abfall (c) Fevziie / AdobeStock
Off

Etwa 12 Millionen Tonnen Lebensmittel landen jährlich in Deutschland im Müll. Ungefähr die Hälfte davon wird während der Produktion, im Handel und in Restaurants weggeworfen. Für die anderen 6,5 Millionen Tonnen ist jede:r einzelne von uns verantwortlich: Ca. 78 Kilogramm Lebensmittel wirft jede:r Deutsche pro Jahr in die Tonne. Doch die zum Teil unnötigen Lebensmittelabfälle kosten nicht nur Geld, sondern belasten auch die Umwelt.

Kerninhalte und Lernziele

Die Schüler:innen lernen, welche Folgen die Lebensmittelverschwendung für die Umwelt hat und welche Ressourcen für die Herstellung typischer Lebensmittel eingesetzt werden. Zudem erfahren sie, welche Lebensmittelabfälle in der Produktion und im Handel, aber auch im privaten Bereich vermeidbar und welche unvermeidbar sind. Ziel ist es, einen bewussten Umgang mit Lebensmitteln zu fördern.

Die Schüler:innen erkennen unter anderem den Unterschied zwischen einem Mindesthaltbarkeitsdatum und dem Verbrauchsdatum bei Lebensmitteln und lernen so, besser zu beurteilen, wann ein Lebensmittel wirklich entsorgt werden muss und wann nicht.

Darüber hinaus werden praktische Tipps zur richtigen Lagerung von Lebensmitteln vermittelt, um einem schnellen Verderb entgegen zu wirken.

Ablauf

Sie können den Workshop als Präsenzveranstaltung in Brandenburg oder als Online-Workshop buchen. In jedem Fall wird er durch eine Fachkraft der Verbraucherzentrale Brandenburg begleitet.

Technische Voraussetzung für das Online-Angebot: 
Die Anmeldung der Teilnehmer:innen erfolgt über die Plattform edudip. Eine Präsentation führt inhaltlich durch das Thema „Lebensmittelverschwendung“. Für die aktive Einbindung der Teilnehmer:innen werden Umfragen, kurze Videos sowie weitere interaktive Werkzeuge wie Learning-Apps genutzt.

Am Workshop können die Schüler:innen bei Bedarf auch mit dem eigenen Computer bequem von zu Hause teilnehmen. Nach der Anmeldung erhalten sie einen Link zum digitalen Veranstaltungsraum, den sie kurz vor Veranstaltungsbeginn betreten können. Eine Kamera und ein Mikrofon sind nicht zwingend erforderlich.

Angaben zur Nutzung


Zeitbedarf: 1-2 Unterrichtseinheiten
Kosten: 20 € für die Durchführung des Online-Workshops bzw. 30 € für die Durchführung eines Präsenzangebotes

Lernangebot buchen

Wenn Sie das Lernangebot buchen wollen, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.