Buchtitel "Richtig vererben und verschenken": Pressematerial

Ratgeber „Richtig vererben und verschenken“
Nachlassplanung gezielt angehen


Off

Mehr als die Hälfte aller Testamente setzen Eheleute gemeinsam auf: Sie bestimmen sich darin gegenseitig zum Alleinerben, wenn der oder die andere verstirbt. Vorteil des sogenannten Berliner Testaments: Das gesamte Vermögen geht auf den Längerlebenden über – er oder sie muss keine weiteren Erben, in der Regel die Kinder, auszahlen. Das kann bedeutsam sein, wenn das Erbe hauptsächlich aus einer selbst bewohnten Immobilie besteht. Aber haben Söhne und Töchter bei dieser Regelung Anspruch auf ihren Pflichtteil? Der jetzt in fünfter Auflage aktualisierte Ratgeber „Richtig vererben und verschenken“ der Verbraucherzentrale zeigt, wie Testamente rechtssicher aufgesetzt werden. Das Buch lotst durch das komplexe Erbrecht und erläutert, was bei Schenkungen schon zu Lebzeiten unbedingt zu beachten ist.

 

Verständlich erklärt der Ratgeber, wie Vermögen übertragen werden kann. Was sieht die gesetzliche Erbfolge vor, wann und wie kann davon abgewichen werden? Was ist bei einem Testament zu beachten? Was kann ein Erbvertrag regeln? Schritt für Schritt begleitet das Buch, um die Nachlassplanung nach den eigenen Wünschen anzugehen. Aufgezeigt wird, was es mit Pflichtteilsansprüchen auf sich hat und was bei einer Erbengemeinschaft unbedingt zu regeln ist. An vielen Beispielen werden mögliche Konstellationen anschaulich erläutert, sodass sich hieraus Entscheidungshilfen für den eigenen Erbfall ergeben. Checklisten und Musterformulierungen bieten darüber hinaus praktische Unterstützung, nichts zu vergessen und alles festzuhalten. Nicht zuletzt: Wie sich ganz legal Steuern sparen lassen, wenn man beim Vererben und Verschenken alles richtig plant, ist in einem eigenen Kapitel nachzulesen.

Der Ratgeber „Richtig vererben und verschenken“ hat 208 Seiten und kostet 20,- Euro, als E-Book 15,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter

0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:
Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 0211 91380 -1363 oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.
Grafik mit Motiven der Gesetzesänderungen im Jahr 2025

Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher:innen 2025 ändert

Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Gesundheit: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen etliche Neuerungen. Dies sind die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2025.