ESLL lehnt Forderung ab und bleibt bei bisherigem Standpunkt
Leider ist Energie SaarLorLux der Aufforderung, die außerordentlichen Kündigungen zurückzunehmen, nicht nachgekommen. Das Antwortschreiben vom 11. September können Sie hier im Wortlaut nachlesen. Die Verbraucherzentrale Saarland ist nach wie vor der Rechtsauffassung, dass die außerordentlichen Kündigungen unwirksam sind und damit die bestehenden Verträge nicht zum 30. September beendet werden.
Verbraucherzentrale wendet sich an Energiekartellbehörde
„Im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher möchten wir die Diskussion um Energiemonopole, in diesem Fall im Saarbrücker Raum, aufmachen und nachhaltig klären, inwiefern Fernwärmekunden der Art der Preisgestaltung und dem Auftreten des Energieversorgers ausgeliefert sind,“ formuliert Martin Nicolay, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Saarland, das Ansinnen der gemeinnützigen Organisation. Daher gebe man die Klärung dieser Punkte an die zuständige Behörde ab, die als einzige über die Befugnisse verfügt, die entsprechenden Informationen einzuholen.
Die Hauptaufgabe der saarländischen Energiekartellbehörde besteht darin, zu überwachen, ob unter anderem Unternehmen der Versorgungswirtschaft (Strom, Gas, Wärme und Wasser, ausgenommen ihrer Versorgungsnetze) das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) einhalten. Neben dieser Überwachungsfunktion besitzt sie eine Aufsichtsfunktion, die ausschließen soll, dass „marktbeherrschende Energie- und Wasserversorgungsunternehmen“ ihre Monopolstellung ausnutzen.