Eignen sich Goldsparpläne als Geldanlage?

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Wenn es aufs Gesparte fast keine Zinsen gibt, tauchen vermehrt Angebote für Gold als Geldanlage auf.
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Bei Werbeveranstaltungen werden Goldsparpläne vorgestellt. Schon mit einem kleinen monatlichen Betrag soll man ein inflationssicheres Vermögen ansparen können.

Aber Vorsicht: Oft wird hier ein Geschäft mit der Angst gemacht, bei dem am Ende hauptsächlich der Anbieter gewinnt. Denn bei Sparplänen fallen oft horrende Gebühren an (bis zum 15fachen der Monatssparrate)! Häufig verschwiegen: Wer eine kleine Stückelung des Goldes möchte, muss dafür einen satten Preisaufschlag zahlen.

„Anders als zum Beispiel bei Wertpapieren gibt es hier auch keinen Anlegerschutz“, sagt Wolf Brandes von der Verbraucherzentrale Hessen. „Eine Anlage in Gold ist keine Vermögensanlage, sondern Spekulation. Gold kann starken Preisschwankungen unterliegen.“

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.