Heizen mit erneuerbaren Energien

Pressemitteilung vom
Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Zurzeit liegt ein Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, der noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll. „Im Entwurf sind verschiedene Möglichkeiten benannt, wie die geforderten 65 % erreicht werden können.
alte Heizung

Welche Heizung für mein Haus?

Bestehende Heizungsanlagen dürfen weiter betrieben und repariert werden, sofern sie nicht der gesetzlichen Austauschpflicht nach gültigem GEG unterliegen. Ein Betriebsverbot besteht für fossil betriebene Standardkessel, die älter als 30 Jahre sind.

Off
Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Zurzeit liegt ein Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, der noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll. „Im Entwurf sind verschiedene Möglichkeiten benannt, wie die geforderten 65 % erreicht werden können.“, weiß Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale.
 
Erfüllt werden kann diese Pflicht durch den Anschluss an ein Wärmenetz, eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe oder eine Stromdirektheizung. Eine solarthermische Anlage ist erlaubt in Kombination mit anderen EE-Wärmeerzeugern. Eine Wärmepumpen-Hybridheizung ist dann möglich, wenn die effiziente Wärmepumpe mindestens 30 % Heizlastanteil erbringt und der fossile Spitzenlastkessel (Öl oder Gas) ein Brennwertgerät ist. In Bestandsgebäuden kann weiterhin eine Pelletheizung eingebaut werden, sofern sie einen Pufferspeicher und einen Staubfilter nutzt und mit Solarthermie oder einer Photovoltaikanlage zur Warmwasserunterstützung kombiniert wird. Im Entwurf wird als Erfüllungsoption auch eine Heizungsanlage auf Basis von Biomethan oder Wasserstoff erwähnt, hier sind aber weitere Bedingungen einzuhalten.
 
In einigen Sonder- und Härtefällen sollen Eigentümer mehr Zeit zur Umsetzung der EE-Pflicht bekommen. Das betrifft Havariefälle oder ein absehbarer, aber noch nicht durchführbarer Anschluss an ein Wärmenetz. Für die Umstellung von Etagenheizungen auf ein zentralisiertes Heizungssystem soll ebenfalls mehr Zeit zur Umsetzung gewährt werden. Eine Ausnahme von der 65 % EE-Pflicht ist geplant für Eigentümer, die mindestens 80 Jahre alt sind, das gilt in einem selbst genutzten Wohngebäude mit bis zu 6 Wohneinheiten. Auch werden Ausnahmeregelungen bei unbilliger Härte diskutiert.
 
„Bestehende Heizungsanlagen dürfen weiter betrieben und repariert werden, sofern sie nicht der gesetzlichen Austauschpflicht nach gültigem GEG unterliegen.“, sagt Cathrin Becker. Ein Betriebsverbot besteht für fossil betriebene Standardkessel, die älter als 30 Jahre sind. Diese Regelung soll beibehalten werden, wobei auch hier Ausnahmeregelungen für die Zukunft vorgesehen sind. „Grundsätzlich sollen Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, längstens bis zum 31.12.2044 erlaubt sein.“, ergänzt die Expertin.
Dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale ist die Beratung in den Niederlassungen im Saarland ebenso kostenfrei wie die Rückruf- und die Videoberatung. Terminvereinbarung saarlandweit unter Tel.: 0681 50089-15 oder unter der kostenfreien bundesweiten Hotline 0800 809 802 400.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Nahaufnahme eines Smartphones, das in einer Hand gehalten wird und einen roten, absteigenden Graphen auf dem Bildschirm anzeigt. Im Hintergrund ist ein größerer Bildschirm mit einem ähnlichen Graphen zu sehen, der ebenfalls einen Abwärtstrend zeigt.

MSCI World im Minus – Was sollten Anleger:innen jetzt tun?

Der MSCI World Index hat im Februar und März an Wert verloren. Einige Anleger:innen sind verunsichert und fragen sich, ob sie ihre ETFs verkaufen oder die Schwankungen aussitzen sollten. Wir erklären die Hintergründe der Marktentwicklung und geben Handlungsempfehlungen.
Nahaufnahme eines Rezeptscheins vom Arzt, auf dem "Privat" als Krankenkasse eingetragen ist.

Beitragssteigerung bei privater Krankenversicherung: Was nun?

Viele privat Krankenversicherte waren in letzter Zeit von deutlichen Beitragserhöhungen betroffen. Wir zeigen Wege, wie Sie auf einen solchen Bescheid reagieren, wo Sie eventuell Geld sparen können und nennen die jeweiligen Vor- und Nachteile.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).