GEG-Novelle: Die Wahl des richtigen Heizungssystems

Pressemitteilung vom
Das neue Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass bei Neubauten ab 2024 jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie betrieben werden soll. Auch wenn es für Bestandsgebäude Übergangsfristen gibt, ist es sinnvoll, sich bereits jetzt Gedanken über die zukünftige Heizung zu machen.
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Die am 08. September im Bundestag beschlossene Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sieht vor, dass bei Neubauten ab 2024 jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie betrieben werden soll.

Auch wenn es für Bestandsgebäude bis Mitte 2028 Übergangsfristen gibt, die u. a. an eine kommunale Wärmeplanung gekoppelt sind, ist es sinnvoll, dass sich Eigenheimbesitzer bereits jetzt Gedanken über ihre zukünftige Heizung machen.

Dabei stellt gerade die Auswahl des richtigen Heizungssystems viele Eigenheimbesitzer vor große Herausforderungen. „Am Markt gibt es eine Vielzahl von Technologien“, erläutert Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Saarland. „Neben der Art des Brennstoffes ist die Effizienz der Heizungsanlage entscheidend, auch sollte die neue Heizungstechnik zum Gebäude passen“, rät die Expertin.

Erfüllt werden kann die Pflicht aus dem GEG z. B. durch den Anschluss an ein Wärmenetz, eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe oder eine Stromdirektheizung. Split-Klimageräte bzw. Luft-Luft-Wärmepumpen sind dann ebenfalls möglich, genauso wie die Infrarot-Technologie. „Sollten Sie eine Beheizung des Gebäudes mit Strom erwägen, ist eine vorherige Beratung empfehlenswert, denn nicht jede dieser Techniken ist wirtschaftlich umsetzbar“, weiß die Energieberaterin. Insbesondere eine Wärmepumpe kann in alten, ungedämmten Gebäuden sehr hohe Stromkosten nach sich ziehen. „Gegebenenfalls sind hier vorab zusätzliche Maßnahmen am Gebäude sinnvoll. Das ist im Einzelfall zu prüfen.“

Eine solarthermische Anlage ist erlaubt in Kombination mit anderen EE-Wärmeerzeugern. Eine Wärmepumpen-Hybridheizung ist dann möglich, wenn die effiziente Wärmepumpe ausreichend Heizlastanteil erbringt und der fossile Spitzenlastkessel (Öl oder Gas) ein Brennwertgerät ist. Auch eine Biomasseheizung (z. B. Pelletanlage) kann weiterhin eingebaut werden. Ebenso ist eine Brennstoffzellenheizung denkbar.

„Die Energieberater der Verbraucherzentralen beraten ausführlich und individuell über sinnvolle Alternativen zur bestehenden Öl- oder Gasheizung“, sagt Cathrin Becker. Die Auswahl eines geeigneten Heizungssystems ist dabei nicht nur von der Anschaffungsinvestition abhängig, auch die Brennstoffkosten und die bauliche Situation sind entscheidende Kriterien. „Jedes System hat auch Nachteile. Hier kann die Verbraucherzentrale Hilfestellung anbieten“, schildert Cathrin Becker. Beratung rund um das Thema Heizung und mögliche Fördermittel bietet die Verbraucherzentrale z. B. in Form einer persönlichen Beratung in einer Beratungsstelle, telefonisch oder online an. Wenn notwendig und gewünscht, schauen die Energieberater auch gerne vor Ort bei den Ratsuchenden zu Hause, welche Alternativen in Frage kommen.

Terminvereinbarung landesweit unter 0681 50089-15 oder unter der kostenfreien bundesweiten Hotline 0800 809 802 400. Mehr Informationen gibt es unter www.verbraucherzentrale-saarland.de.

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