Heizungstausch: Gesetzliche Vorgaben und Mythen – Verbraucherzentrale informiert

Pressemitteilung vom
Gesetzliche Regelungen für Heizungsanlagen
alte Heizung

Welche Heizung für mein Haus?

Off

Die Verbraucherzentrale Saarland erreichen immer wieder Anfragen von Ratsuchenden, die der Heizungsfachbetrieb zum Austausch der alten Öl- oder Gasheizung auffordert, da dies gesetzlich vorgeschrieben sei. „Grundsätzlich besteht Bestandsschutz für alte Heizungsanlagen“, stellt Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale, klar.

Die gesetzliche Austauschpflicht ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Nur mit Öl oder Gas betriebene Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden und auch nur dann, wenn der Eigentümer das Ein- oder Zweifamilienhaus vor dem 01.Februar 2002 nicht selbst bewohnt hat. „Das bedeutet, Niedertemperatur- oder Brennwertgeräte, die mit Öl oder Gas betrieben werden, dürfen weitergenutzt werden. Hier greift die Austauschpflicht nicht“, erklärt die Expertin.

Verunsicherung herrscht auch darüber, welche neue Heizungstechnik eingebaut werden soll. „Es ist nicht richtig, dass eine Wärmepumpe vorgeschrieben ist“, sagt die Energieberaterin. Bis zum Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung darf eine neue Öl- oder Gas-Brennwertheizung eingebaut werden. Diese muss dann jedoch ab 2029 stufenweise mit einem Anteil erneuerbarer Energie betrieben werden. Das kann ein erneuerbarer Anteil im Brennstoff sein oder man ergänzt die Öl- oder Gasheizung mit einem zweiten Wärmeerzeuger, der diesen Anteil abdeckt. Das könnte z. B. die Wärmepumpe sein. Wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt, muss eine dann neue Heizung mit 65 % erneuerbarer Energie betrieben werden.

Welches Heizungssystem im Einzelfall geeignet und sinnvoll ist, kann in einer Energieberatung der Verbraucherzentrale ermittelt werden, entweder vor Ort oder in einer der zahlreichen Beratungsstellen.

Weitere Informationen und persönliche Beratung

Weitere Informationen finden Interessenten auf den Webseiten der Verbraucherzentrale Saarland und der Energieberatung. Ein persönlicher Beratungstermin kann entweder unter 0681 50089-15 oder unter der bundesweiten Hotline 0800 809 802 400 vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Ratgeber-Tipps

Klimafreundlich bauen und sanieren
Beim Haus der Zukunft spielen die richtigen Baustoffe und auch die passende Haustechnik eine wichtige Rolle. Ziel ist…
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.