Strom und Wärme können nachhaltig und kostengünstig mit Solarenergie produziert werden. Durch das Inkrafttreten des Solarpakets 1 ergeben sich Neuerungen.
Sonnenenergie ist unbegrenzt und kostenlos – im Gegensatz zu allen anderen Energieträgern. Mithilfe einer solarthermischen Anlage kann sie dazu genutzt werden, warmes Wasser zu erzeugen oder die Heizung zu unterstützen. Oder aber, um mittels Photovoltaikanlage oder Balkonkraftwerk elektrischen Strom zu gewinnen. In ihrem Vortrag erklärt Cathrin Becker, wie diese Anlagen funktionieren und für welche Häuser und Nutzergruppen sie geeignet sind. Auch die Kostenfrage und die staatliche Förderung werden angesprochen.
Vor dem Hintergrund des am 16. Mai 2024 in Kraft getretenen Solarpakets I haben sich zahlreiche Änderungen für Photovoltaik-basierte Anlagen ergeben. Vor allem Balkonkraftwerke können nun wesentlich einfacher in Betrieb genommen werden. So reicht die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur jetzt aus; die Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht länger nötig. Auch ist es nun erlaubt, einen rückwärts drehenden Stromzähler anzuschließen, allerdings nur solange, bis dieser vom Netzversorger durch ein intelligentes Messsystem ausgetauscht wird.
Eine weitere Änderung betrifft die Erhöhung der Wechselrichter-Leistung von 600 auf 800 Watt, die allerdings erst dann wirksam wird, wenn die entsprechende VDE-Norm ebenfalls geändert wird. Die Expertin geht davon aus, dass frühestens 2025 damit zu rechnen ist, ebenso wie bei der Umstellung auf einen Anschluss mit einem handelsüblichen Schukostecker.