Am Rosenmontag, 3. März, ist die Verbraucherzentrale Saarland an allen Standorten (Saarbrücken, Trierer Str. 40 und Ursulinenstr. 63 sowie Dillingen) für den Publikumsverkehr geschlossen. Ab Dienstag, 4. März, öffnen alle Anlaufstellen wieder zu den gewohnten Zeiten.

Online-Vortrag: Strom und Wärme mit der Sonne erzeugen – Balkonkraftwerke und das Solarpaket I

Pressemitteilung vom
Durch das Inkraftreten des Solarpakets 1 ergeben sich Neuerungen und Änderungen bei der Nutzung von Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerken.
Off

Strom und Wärme können nachhaltig und kostengünstig mit Solarenergie produziert werden. Durch das Inkrafttreten des Solarpakets 1 ergeben sich Neuerungen. 

Sonnenenergie ist unbegrenzt und kostenlos – im Gegensatz zu allen anderen Energieträgern. Mithilfe einer solarthermischen Anlage kann sie dazu genutzt werden, warmes Wasser zu erzeugen oder die Heizung zu unterstützen. Oder aber, um mittels Photovoltaikanlage oder Balkonkraftwerk elektrischen Strom zu gewinnen. In ihrem Vortrag erklärt Cathrin Becker, wie diese Anlagen funktionieren und für welche Häuser und Nutzergruppen sie geeignet sind. Auch die Kostenfrage und die staatliche Förderung werden angesprochen.

Vor dem Hintergrund des am 16. Mai 2024 in Kraft getretenen Solarpakets I haben sich zahlreiche Änderungen für Photovoltaik-basierte Anlagen ergeben. Vor allem Balkonkraftwerke können nun wesentlich einfacher in Betrieb genommen werden. So reicht die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur jetzt aus; die Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht länger nötig. Auch ist es nun erlaubt, einen rückwärts drehenden Stromzähler anzuschließen, allerdings nur solange, bis dieser vom Netzversorger durch ein intelligentes Messsystem ausgetauscht wird.

Eine weitere Änderung betrifft die Erhöhung der Wechselrichter-Leistung von 600 auf 800 Watt, die allerdings erst dann wirksam wird, wenn die entsprechende VDE-Norm ebenfalls geändert wird. Die Expertin geht davon aus, dass frühestens 2025 damit zu rechnen ist, ebenso wie bei der Umstellung auf einen Anschluss mit einem handelsüblichen Schukostecker.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.