Bitte beachten Sie: Aufgrund personeller Engpässe sind wir zurzeit, vor allem telefonisch, nur eingeschränkt zu erreichen.

Online-Vortrag: Strom und Wärme mit der Sonne erzeugen – Balkonkraftwerke und das Solarpaket I

Pressemitteilung vom
Durch das Inkraftreten des Solarpakets 1 ergeben sich Neuerungen und Änderungen bei der Nutzung von Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerken.
Off

Strom und Wärme können nachhaltig und kostengünstig mit Solarenergie produziert werden. Durch das Inkrafttreten des Solarpakets 1 ergeben sich Neuerungen. 

Sonnenenergie ist unbegrenzt und kostenlos – im Gegensatz zu allen anderen Energieträgern. Mithilfe einer solarthermischen Anlage kann sie dazu genutzt werden, warmes Wasser zu erzeugen oder die Heizung zu unterstützen. Oder aber, um mittels Photovoltaikanlage oder Balkonkraftwerk elektrischen Strom zu gewinnen. In ihrem Vortrag erklärt Cathrin Becker, wie diese Anlagen funktionieren und für welche Häuser und Nutzergruppen sie geeignet sind. Auch die Kostenfrage und die staatliche Förderung werden angesprochen.

Vor dem Hintergrund des am 16. Mai 2024 in Kraft getretenen Solarpakets I haben sich zahlreiche Änderungen für Photovoltaik-basierte Anlagen ergeben. Vor allem Balkonkraftwerke können nun wesentlich einfacher in Betrieb genommen werden. So reicht die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur jetzt aus; die Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht länger nötig. Auch ist es nun erlaubt, einen rückwärts drehenden Stromzähler anzuschließen, allerdings nur solange, bis dieser vom Netzversorger durch ein intelligentes Messsystem ausgetauscht wird.

Eine weitere Änderung betrifft die Erhöhung der Wechselrichter-Leistung von 600 auf 800 Watt, die allerdings erst dann wirksam wird, wenn die entsprechende VDE-Norm ebenfalls geändert wird. Die Expertin geht davon aus, dass frühestens 2025 damit zu rechnen ist, ebenso wie bei der Umstellung auf einen Anschluss mit einem handelsüblichen Schukostecker.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv nach Ampel-Aus: Vieles ist offen geblieben

Die Ampel-Regierung wollte mehr Fortschritt wagen und sich für Verbraucher:innen stark machen. Die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Ende der Regierungszeit ist durchwachsen.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des OLG am 19. Februar 2025 in einer mündlichen Verhandlung.