Man sollte auf eine elastisch-dämpfende Aufstellung des Gerätes achten, da durch den Betrieb des Kompressors Schwingungen in den Boden eingeleitet werden.
Viele Eigenheimbesitzer wollen ihre Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen. Eine wichtige Frage betrifft den Aufstellort der Außeneinheit. Sollte eine Luft-Wasser-Wärmepumpe vor oder neben dem Gebäude platziert werden? „Um Lärmprobleme zu vermeiden, ist die richtige Platzierung der Anlage entscheidend“, erklärt Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale.
Die Geräuschentwicklung sollte in der Planungsphase bereits berücksichtigt werden. Die Hauptlärmquelle bei Luftwärmepumpen ist der Ventilator. So können z.B. Störungen durch Betriebsgeräusche deutlich vermindert werden, wenn vom Ventilator keine direkte Sichtverbindung zu Fenstern von eigenen oder benachbarten Wohnräumen besteht. Auch sollte die Installation auf oder vor harten Flächen oder Wänden vermieden werden, denn hier käme es ansonsten zur Schallreflexion und einer Verstärkung der Betriebsgeräusche. Zudem sollte auf eine elastisch-dämpfende Aufstellung des Gerätes geachtet werden, da durch den Betrieb des Kompressors Schwingungen in den Boden eingeleitet werden. „Ermitteln Sie zusammen mit dem Fachbetrieb den optimalen Aufstellort“, rät die Energieberaterin. Auch die günstige Schallabsorption durch Hecken und die nachteilige Reflexion an Hauswänden ist einzubeziehen.
Der Betreiber einer Luftwärmepumpe muss sicherstellen, dass seine Anlage die Anforderungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) einhält. Der Schallleistungspegel beschreibt die Geräuschabstrahlung einer Luftwärmepumpe unter vorgegebenen Normbedingungen. „Vergleichen Sie die Schallleistungspegel verschiedener Geräte um zu bewerten, ob es sich bei der Wärmepumpe Ihrer Wahl um ein leises Gerät handelt“, empfiehlt die Expertin. Wie laut es am Aufstellort tatsächlich wird, hängt dann noch von den konkreten Bedingungen vor Ort ab. „Wärmepumpen-Hersteller bieten Online- Schallrechner an, um die erforderlichen Mindestabstände zu ermitteln.“, weiß Becker.
Für eine Luftwärmepumpe ist keine Genehmigung erforderlich, jedoch könnte Anmeldepflicht beim Betreiber des örtlichen Stromnetzes bestehen. Das wäre im Einzelfall zu erfragen. Die Anmeldung ist aber Voraussetzung dafür, einen Heizstromtarif nutzen zu können. Sollte als Wärmequelle Erdreich oder Grundwasser genutzt werden, muss vorab immer eine Genehmigung eingeholt werden. Im Saarland ist dafür das LUA (Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz) der zuständige Ansprechpartner.
Mehr Informationen zum Dämmen und Heizen unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Dank der Bundesförderung der Energieberatung der Verbraucherzentrale sind die Beratungen in den Niederlassungen im Saarland ebenso kostenfrei wie die Rückruf- und die Videoberatung. Termine zur persönlichen Beratung können saarlandweit unter 0681 50089-15 oder unter der kostenfreien bundesweiten Hotline 0800 – 809 802 400 vereinbart werden.