Rosenmontag geschlossen

Pressemitteilung vom
An allen saarländischen Standorten der Verbraucherzentrale findet am höchsten Fastnachtsfeiertag keine Beratung statt.
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Am Montag, 3. März, ist die Verbraucherzentrale Saarland für den Publikumsverkehr geschlossen. Neben den Geschäftsstellen in Saarbrücken, Trierer Str. 40 und Dillingen, Merziger Straße 46 betrifft dies auch die Schuldner- und Insolvenzberatung sowie die Beratungsstelle zur Vermeidung von Energie-Sperren in der Ursulinenstraße 63 in Saarbrücken.

Ab Dienstag, 4. März öffnen alle Anlaufstellen wieder zu den gewohnten Zeiten.

Persönliche Termine telefonisch vereinbaren oder online buchen

Persönliche Beratungstermine können montags und mittwochs zwischen 9 und 11:30 Uhr sowie dienstags und donnerstags zwischen 13 und 15 Uhr telefonisch unter der 0681 500 89-55 vereinbart werden. Online ist eine Terminbuchung unter www.verbraucherzentrale-saarland.de/beratung-sl/terminbuchung möglich.

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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.