Die gemeldete Fassadenreinigungsfirma kommt angeblich aus Straßburg, die Dach- und Steinreinigungsfirma angeblich aus Köln.
Die Verbraucherzentrale Saarland warnt vor Vertragsabschlüssen mit solch „fliegenden“ Handwerkern, die unbestellt an der Haustür klingeln oder ihre Flyer in den Briefkasten werfen. Eine vollständige Firmenadresse und Bankverbindungen der Unternehmen sind meist nicht zu finden. Als Kontakt ist häufig nur eine Mobilfunknummer angegeben und nach Abschluss der Arbeiten werden die Kund:innen meist zur sofortigen Bezahlung gedrängt. „Problematisch wird es, wenn die Arbeiten nicht mangelfrei ausgeführt wurden und die Betroffenen ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche durchsetzen wollen. Diese laufen nämlich ins Leere, wenn keine Firmenadresse zu finden ist und der Werklohn bereits vollständig in bar gezahlt wurde,“ so Désirée Fuchs, Juristin der Verbraucherzentrale Saarland.
Besser ist daher vorbeugend zu handeln und beim Klingeln an der Haustür nicht sofort Verträge abzuschließen bzw. die Handwerker nicht direkt mit den Arbeiten beginnen zu lassen. Fragen Sie nach dem Firmeninhaber und der vollständigen Adresse und prüfen Sie später, ob es die Firma wirklich gibt, z. B. durch Recherche im Internet. Auf keinen Fall Barzahlungen leisten. Wenn Sie sich genötigt fühlen oder das Verhalten des Handwerkers aggressiv wird, holen Sie sich Nachbarn und Freunde dazu oder rufen Sie die Polizei an.
Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen etwas an Ihrem Haus reparieren zu wollen, informieren Sie sich über Empfehlungen von Handwerkern im Bekanntenkreis und machen Sie sich selbst in Ruhe ein Bild vom Anbieter.
Bei Fragen können sich Ratsuchende gerne an die Verbraucherzentrale Saarland e. V. wenden: Startseite | Verbraucherzentrale Saarland (verbraucherzentrale-saarland.de)