Am Rosenmontag, 3. März, ist die Verbraucherzentrale Saarland an allen Standorten (Saarbrücken, Trierer Str. 40 und Ursulinenstr. 63 sowie Dillingen) für den Publikumsverkehr geschlossen. Ab Dienstag, 4. März, öffnen alle Anlaufstellen wieder zu den gewohnten Zeiten.

Vorsicht bei Werbung für "Cardirin Tropfen"

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Saarland warnt vor Werbung mit dem Produkt „Cardirin Tropfen", die derzeit im Internet verbreitet wird. In dieser Werbung wird behauptet, dass Dr. Eckart von Hirschhausen, ein bekannter Arzt und Moderator, „Cardirin Tropfen" empfehlen würde.
Off

In den letzten Tagen trafen in der Verbraucherzentrale Saarland vermehrt Beschwerden aus der saarländischen Bevölkerung ein, die durch den Namen des prominenten Arztes und die zusätzliche Einbindung einer angeblichen ARD-Sendung getäuscht wurden.

Überteuerte Nahrungsergänzungsmittel per Nachnahme

Die interessierten Verbraucher:innen konnten am Ende der Nachricht ihre Telefonnummer angeben und wurden nach wenigen Minuten von einem Kundenservice angerufen. „Cardirin Tropfen“ wurden in diesem Gespräch als wirksames Medikament angepriesen und zum Preis von 236 Euro zum Kauf angeboten. Eine Aufklärung über die Kontaktdaten des Verkäufers, eine Widerrufsbelehrung oder eine Kaufbestätigung per E-Mail oder Post sei nicht erfolgt. Viele Betroffene bekamen nach diesem Telefonat Zweifel und fingen an über unseriöse Werbung im Internet mit Namen von Prominenten zu recherchieren.

Nach ein paar Tagen wurde den Angerufenen das Paket per Nachnahme zugestellt und sie sollten direkt 236 Euro an den Lieferanten für die Aushändigung der Ware zahlen. Diejenigen, die bei der Verbraucherzentrale Rat suchten, nahmen das Paket nicht an.

Erschwertes Widerrufsrecht

„Die Menschen, die sich bei uns gemeldet haben, schildern alle, dass sie am Telefon weder über ein Widerrufsrecht informiert wurden noch einen Firmensitz erfahren haben. Sie haben den Hörer überrumpelt aufgelegt und hatten keinerlei Kontaktmöglichkeit mit der Gegenseite. Unter der Anrufer-Nummer schien eine Bandansage geschaltet zu sein“, so Désirée Fuchs, Juristin der Verbraucherzentrale Saarland.

„Wären die Leute vorab über ihr Widerrufsrecht informiert worden, so hätten sie noch vor Erhalt der Ware ihren Widerruf erklären können“, so Fuchs weiter. Ob in den Paketen eine Widerrufsbelehrung mit Kontaktdaten enthalten war, ist der Verbraucherzentrale Saarland derzeit nicht bekannt. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher besteht bei Annahme und direkter Zahlung der 236 Euro die Gefahr auf den Kosten sitzen zu bleiben. Sollte ein Adressaufkleber auf dem Paket vorhanden sein, empfiehlt es sich diesen abzufotografieren, um vorsorglich einen schriftlichen Widerruf zu erklären.

Weiterführende Informationen

Sollten die Betroffenen in der nächsten Zeit Zahlungsaufforderungen erhalten, können sie sich gerne an das kostenlose Verbraucherrechtstelefon der Verbraucherzentrale Saarland e.V. unter der Nummer 0681-50089-50 wenden (dienstags und donnerstags von 10 bis 12 Uhr).
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.