Umwelt und Mobilität

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Das ändert sich 2025 beim Thema Umwelt
Grafik zeigt ein USB-Kabel und diverse Geräte.
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USB-C als einheitlicher Anschluss für tragbare Kleinelektrogeräte

Entsorgte und ungenutzte Ladegeräte lassen in der EU jährlich etwa 11.000 Tonnen Elektroschrott entstehen. Zudem geben Verbraucher:innen viele Millionen Euro für Stecker und Kabel aus. Doch 2025 ist damit Schluss. Durch die Umsetzung einer EU-Richtlinie wird es nur noch einen Anschluss für Smartphones, Tablets und viele weitere mobile Kleingeräte geben – USB-C wird Standard. Das heißt: Alle Hersteller müssen ihre neuen Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer und Headsets, tragbaren Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, Mäuse und – ab 2026 – auch Laptops und Notebooks mit einem USB-C-Anschluss ausstatten. Informationen auf den Etiketten sollen es den Kund:innen erleichtern zu entscheiden, ob sie zu einem neuen Gerät auch ein neues Ladegerät kaufen oder nicht. „Das einheitliche Ladegerät ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern verringert auch den Kabelsalat zuhause und spart Geld“, so Philip Heldt, Experte für Ressourcenschutz der Verbraucherzentrale NRW.

Beratungspflicht vor dem Kauf von Insektenpray, Mäuseködern und Co.

Ab Januar 2025 dürfen viele Biozidprodukte nur noch nach vorausgehender Beratung an Privatpersonen abgegeben werden. Diese Beratungspflicht gilt zum Beispiel für Mittel zur Bekämpfung von Nagetieren, von Insekten oder auch für Holzschutzmittel und zwar sowohl im stationären wie im Online-Handel. Das Beratungsgespräch muss unter anderem Hinweise zur Vorbeugung, zu unschädlicheren Methoden, zur sachgerechten Anwendung und zu möglichen Risiken beinhalten. Die Verbraucherzentrale NRW begrüßt die Beratungspflicht, weil gut informierte Verbraucher:innen besser vor dem Einsatz gesundheitsschädlicher Wirkstoffe und Fehlern bei der Anwendung geschützt sind.

Rücknahmepflicht auch für Einweg-E-Zigaretten

Einweg-E-Zigaretten und andere Elektrogeräte sollen künftig nach Gebrauch leichter im Handel abgegeben und umweltgerecht entsorgt werden können. Das geht aus einer Gesetzesänderung hervor, die das Bundeskabinett beschlossen hat. Der Bundestag muss darüber noch beraten. Der beschlossene Entwurf zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sieht vor, dass die Sammelstellen für Elektrogeräte in Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden müssen, damit Verbraucher:innen sie besser finden. Neu ist auch die Ausweitung der Rücknahmepflicht auf Einweg-E-Zigaretten durch alle Verkaufsstellen, das heißt auch Kioske und Tankstellen. „Einweg-E-Zigaretten enthalten Batterien und landen viel zu häufig im Hausmüll. Das ist nicht nur Ressourcenverschwendung, sondern birgt auch eine große Brandgefahr in den Entsorgungsanlagen“, sagt Philip Heldt, Experte für Umwelt und Ressourcenschutz der Verbraucherzentrale NRW.

Ab Mai strengere Regeln für Biomüll

Weniger Plastik in der Biotonne und damit weniger (Mikro-)Plastik in der Umwelt – das ist unter anderem das Ziel der sogenannten „Kleinen“ Novelle Bioabfallverordnung (BioAbfV), die am 1. Mai 2025 in Kraft tritt. Kunststoffe können in Kompostierbetrieben schlecht aussortiert werden und zersetzen sich im Verrottungsprozess nicht ausreichend. So verunreinigen am Ende Plastikpartikel den Humus, den Landwirte auf ihre Felder und Gartenbesitzer auf ihre Beete ausbringen. Die gesetzlichen Änderungen sehen jetzt vor, dass nur noch maximal 1 Prozent Fremdstoffe im Bioabfall enthalten sein dürfen. Bei der Abholung dürften Biotonnen daher noch intensiver geprüft werden als bislang schon. Bei Fehlbefüllung wird die Tonne stehen gelassen, schlimmstenfalls droht ein Bußgeld. „Informationen, was jeweils in die Biotonne darf und was nicht, liefern die Websites der Entsorger oder die Abfallberatung, die es in vielen Kommunen gibt“, so die Verbraucherzentrale NRW.

EU-Batterieverordnung: Schrittweise zu mehr Recycling

Seit 18. Februar 2024 gilt die Europäische Batterieverordnung in allen EU-Mitgliedstaaten. Ab August 2025 soll in Deutschland das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) gelten. Damit werden schrittweise Zielvorgaben zur Kennzeichnung, zum Sammeln und zum Recyceln alter Batterien eingeführt und erhöht. Beispielsweise sollen Verbraucher:innen künftig die Möglichkeit haben, zusätzlich zu sämtlichen Geräte-Altbatterien auch die ausgedienten Akkus von zum Beispiel E-Bikes und E-Scootern am kommunalen Wertstoffhof zurückzugeben. „Das erweitert die Möglichkeiten, solche Akkus zur sachgerechten Entsorgung abzugeben“, begrüßt die Verbraucherzentrale NRW diese Regelung. Ab 2026 soll es dann auf jeder Batterie bzw. jedem Akku ein Etikett und einen QR-Code mit Angaben zur Lebensdauer, Ladekapazität, Haltbarkeit, chemischer Zusammensetzung, gefährlichen Inhaltsstoffen und Sicherheitsrisiken geben. Und ab 2027 sollen Geräte-Batterien und -Akkus bei neu hergestellten Geräten durch Verbraucher:innen selbst ein- und ausbaubar sein, was etwa die Lebensdauer von Handys erhöht.

Deutschlandticket wird teurer

Der Grundpreis des Deutschlandtickets steigt ab Januar 2025 von 49,00 Euro auf 58,00 Euro. In NRW gelten dann folgende Preise für die weiteren Tickets: Das Deutschlandsemesterticket kostet 2025 statt 29,40 Euro nunmehr 34,80 Euro, das Deutschlandticket Job statt 34,30 Euro neu 40,60 Euro und das Deutschlandticket Sozial statt bisher 39,00 Euro ab Januar 48,00 Euro. „Für Verbraucher:innen gilt weiterhin, gut zu rechnen, wann sich das Angebot für sie lohnt und unter Umständen auch die Möglichkeit der Kündigung und erneuter Bestellung zu nutzen, wenn mal weniger Fahrten geplant sind“, so Melanie Schliebener, Leiterin der Schlichtungsstelle Nahverkehr.

Tarifreform VRR

Ab dem 1. März 2025 reduziert der VRR die Preisstufen von bisher sieben auf drei. Es gibt dann nur noch eine Preisstufe A für Fahrten innerhalb einer Stadt, eine Preisstufe B für Fahrten bis in die Nachbarstadt (oder das direkte Umland) sowie die Preisstufe C für die VRR-weite Gültigkeit. Die Kurzstrecke und die „alte” Preisstufe C werden abgeschafft. „Wir halten die Reduzierung des Tarifangebots vor dem Hintergrund des Erfolgs des Deutschlandtickets durchaus für angemessen. Es ist an der Zeit, den Tarifdschungel in NRW zu lichten und der VRR ist mit der Tarifreform sicherlich einen ersten Schritt in die richtige Richtung gegangen“, sagt Melanie Schliebener, Leiterin der Schlichtungsstelle Nahverkehr. „Jedoch werden zumindest die etwas älteren Kunden das beliebte Bärenticket vermissen, das den Komfort der 1. Klasse beinhaltete, wie auch die Fahrradmitnahme oder eine Personenmitnahme. Fahrgäste, die auch zukünftig bei ihren Reisen auf diesen Komfort nicht verzichten möchten, müssen dann deutlich mehr als bisher für ihre Monatskarte zahlen.“

Für Stammkunden des VRR werden weiterhin folgende Tickets angeboten:

  • DeutschlandTicket
  • DeutschlandTicket Schule
  • DeutschlandTicket Sozial
  • DeutschlandTicket Job
  • Deutschlandsemesterticket
  • Ticket2000
  • SozialTicket
  • SchokoTicket
  • Semesterticket

Für Gelegenheitskunden:

  • digitales eezy-Ticket
  • EinzelTicket
  • 4erTicket (als Papierticket)
  • 24-StundenTicket

Ergänzungstickets:

  • FahrradTicket (gültig für 24 Stunden)
  • Fahrrad Abo- oder Monatsticket
  • 1. Klasse Abo- oder Monatsticket
  • ZusatzTicket („1. Klasse“ und „verbundweite Gültigkeit“)
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31.12.2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.

Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher:innen 2025 ändert

Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Gesundheit: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen etliche Neuerungen. Dies sind die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2025.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.