Am Rosenmontag, 3. März, ist die Verbraucherzentrale Saarland an allen Standorten (Saarbrücken, Trierer Str. 40 und Ursulinenstr. 63 sowie Dillingen) für den Publikumsverkehr geschlossen. Ab Dienstag, 4. März, öffnen alle Anlaufstellen wieder zu den gewohnten Zeiten.

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Honorarkräfte (m/w/d) mit Fachkenntnissen aus den Bereichen Recht und/oder Finanzen und/oder soziale Arbeit und/oder im pädagogischen Bereich

Zu den Aufgaben gehört es, Bildungsveranstaltungen an saarländischen Schulen bis Sekundarstufe 2 und/oder mit jungen Erwachsenen im außerschulischen Bereich durchzuführen. Das Ziel besteht darin, der Zielgruppe verbraucherrechtliche Fragestellungen rund um die Themen Recht, Finanzen und Medien näherzubringen und sie für ihre Verbraucherrolle zu sensibilisieren. Weitere Infos im Jobangebot

Energieberater:innen (m/w/d) auf Honorarbasis

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir mehrere Energieberaterinnen und Energieberater auf Honorarbasis.
Information unter https://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/ueber_uns/berater_werden.html
 

 

 

 

 

 

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Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.