Stellenangebote

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Verbraucherberater/in (m/w/d) für die Themen Geldanlage/Altersvorsorge und/oder Versicherungen

Die Verbraucherzentrale Saarland sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Verbraucherberatenden (m/w/d) für die Themen Geldanlage/Altersvorsorge und/oder Versicherungen in Vollzeit. Das Ziel ist es, Verbraucher:innen zu befähigen, eigenständig fundierte Entscheidungen bei Geldanlagen, Altersvorsorge und Versicherungen zu treffen und sich langfristig selbstständig und sicher aufzustellen. Weitere Infos in der Stellenbeschreibung.

Honorarkraft (m/w/d) mit Fachkenntnissen im Bereich Lebensmittel und Ernährung und/oder im pädagogischen Bereich

Die Verbraucherzentrale Saarland sucht zur Verstärkung der Ernährungsberatung ab sofort eine engagierte Honorarkraft. Aufgabe wird sein, Bildungsmaßnahmen an saarländischen Grundschulen bis Sekundarstufe 1 durchzuführen. Ziel ist es, Kinder zu einer gesundheitsförderlichen und nachhaltigen Ernährungsweise zu motivieren. Weitere Details in der Stellenausschreibung.

Energieberater:innen (m/w/d) auf Honorarbasis

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir mehrere Energieberaterinnen und Energieberater auf Honorarbasis.
Information unter https://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/ueber_uns/berater_werden.html
 

 

 

 

 

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.