Bitte beachten Sie:
Die Verbraucherzentrale Saarland berät private Endverbraucher bei Problemen mit Unternehmen, zum Beispiel bei:
- Kaufverträgen – Umtauschrecht und Gewährleistung oder Garantie
- Handwerkerverträgen – schlecht ausgeführte Arbeiten oder unklare Rechnungen,
- Reiseverträgen – Reisemängel, Flug- und Fahrgastrechte
- Telekommunikationsverträge – Festnetz, Mobilfunk, Drittanbieter
- Schlüsseldiensten, Partnervermittlungen, Fitnessstudios, Ticketbörsen
- und bei vielen anderen Fällen, wo sich Kunden mit Händlern auseinandersetzen.
Oftmals geht es um Onlinegeschäfte, um untergeschobene Verträge und Abofallen. Auch wenn sich Inkassofirmen einschalten, sind vielfach verbraucherrechtliche Fragestellungen betroffen.
Wir werden für Sie tätig, solange Sie noch keinen Rechtsanwalt eingeschaltet haben oder die Sache noch nicht bei einem Gericht anhängig ist. Wenn schon ein Mahnbescheid ergangen ist, können wir Sie nicht beraten. Wir werden außerdem unter anderem nicht tätig bei
• Streitigkeiten unter Privatleuten,
• in Angelegenheiten Gewerbetreibender und Selbständiger
• in mietrechtlichen Angelegenheiten
• bei Fragen zum Rundfunkbeitrag (GEZ).