Am Rosenmontag, 3. März, ist die Verbraucherzentrale Saarland an allen Standorten (Saarbrücken, Trierer Str. 40 und Ursulinenstr. 63 sowie Dillingen) für den Publikumsverkehr geschlossen. Ab Dienstag, 4. März, öffnen alle Anlaufstellen wieder zu den gewohnten Zeiten.

Das Pfändungsschutzkonto ("P-Konto")

Geldscheine mit Schloss verriegelt
Das Pfändungsschutzkonto ("P-Konto")
Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Anspruch, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, geführt wird. Im Gegensatz zu "normalen" Girokonten wird ein Kontoguthaben hier gegen Pfändung, Ver- und Aufrechnung geschützt.
Konto gepfändet – und nun?
Konto gepfändet – und nun? So können Sie ihr Geld schützen.
Die Grafik visualisiert die 3-Stufen des Pfändungsschutzkonto: 1. Stufe  automatisch  geschützter  Grundfreibetrag  1.500 € ; 2. Stufe  pauschal erhöhter  Freibetrag mit  Bescheinigung ; 3. Stufe  individuell erhöhter Freibetrag per  Entscheidung
Die Grafik visualisiert; 1. Stufe  automatisch  geschützter  Grundfreibetrag  1.500 €
Zweite Stufe  Erhöhter Schutz  durch Bescheinigung.
Dritte Stufe  Höchster Schutz Individueller Freibetrag durch Entscheidung von  Vollstreckungsgericht bzw. Vollstreckungsstelle
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Die Grafik visualisiert die 1. Stufe  automatisch  geschützter  Grundfreibetrag  1.500 €
Zweite Stufe Erhöhter Schutz durch Bescheinigung
Höchster Schutz Individueller Freibetrag durch Entscheidung von  Vollstreckungsgericht bzw. Vollstreckungsstelle