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Rechner: Das ist Ihr passender Abschlag für Strom, Gas oder Fernwärme

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Ihr Anbieter hat Ihnen einen neuen Abschlag mitgeteilt? Oder Sie wollen Ihren Abschlag überprüfen? Mit unserem Rechner erfahren Sie, wie hoch Ihr Abschlag sein sollte.
Taschenrechner und Münzen vor Gas und Strom Rechnung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ihr Abschlag sollte in etwa zu Ihren Preisen und Ihrem Verbrauch passen.
  • Er sollte weder zu hohen Nachzahlungen führen, noch sollten Sie ein Guthaben aufbauen. Denn das könnte im Falle einer Insolvenz des Energieanbieters höchstwahrscheinlich verloren sein.
  • Behalten Sie Ihre Kosten im Blick. Der Abschlags-Rechner der Verbraucherzentralen hilft Ihnen dabei. Zudem können Sie damit prüfen, ob Ihr Abschlag korrekt ist.
  • Wenden Sie sich im Zweifel an Ihre Verbraucherzentrale, wenn Sie Fragen zu Abschlagshöhe oder Heizkostenabrechnung haben.
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Schritt 1: Finden Sie Ihre aktuellen Preise und Ihren Verbrauch heraus

Um Ihren Abschlag zu berechnen, benötigen Sie Ihre aktuellen Preise, den Arbeits- und den Grundpreis inklusive Mehrwertsteuer (brutto), und Ihren Verbrauch in Kilowattstunden. Der voraussichtliche Verbrauch bestimmt sich aus dem Verbrauch des letzten Jahres. Diesen finden Sie in Ihrer letzten Jahresabrechnung. Die Preise entnehmen Sie Ihrem Vertrag oder Ihrem letzten Preiserhöhungsschreiben. Ab und zu gibt es einen zusätzlichen Messpreis für den Zähler, der nicht in dem Grundpreis enthalten ist.

Gibt es keine Daten aus dem Vorjahr, müssen sich Abschläge an vergleichbaren Kund:innen orientieren.

Wie komme ich an die Werte, wenn diese nicht vorliegen?
  • Stromverträge haben die meisten Haushalte direkt mit einem Versorger abgeschlossen. Dieser ist Ihr Ansprechpartner.
  • Werden bei Ihnen Gas oder Fernwärme für die Heizung und/oder die Warmwasserversorgung genutzt, kommt es darauf an: Als Eigentümer haben Sie vermutlich selbst einen Vertrag mit einem Versorger und können diesen ansprechen. Auch einige Mieter haben zum Beispiel mit einer Gasetagenheizung einen eigenen Vertrag und können sich an ihren Versorger wenden.
  • Die meisten Mieter dagegen haben keinen eigenen Vertrag und bekommen vom Vermieter eine jährliche Heizkostenabrechnung, häufig nur mit dem Verbrauch des gesamten Gebäudes in Kilowattstunden. Außerdem werden etliche Nebenkosten zum Beispiel zur Wartung mit aufgestellt, was es zusätzlich schwierig macht, die Entwicklung der Preise nachzuvollziehen. Wenden Sie sich mit einer Heizkostenabrechnung vom Vermieter im Zweifel an Ihre Verbraucherzentrale und fragen Sie, wie sich der gestiegene Gaspreis auswirkt und welche Abschläge demnach angemessen sind.
  • Nicht immer nennen Anbieter transparent den Brutto-Preis je Kilowattstunde. Stattdessen erhalten Kund:innen eine Vielzahl von Angaben, welche Anteile des Strompreises zum Beispiel Steuern sind. Das ist aber nicht hilfreich, wenn Sie Ihre zukünftigen Belastungen erkennen möchten. Sie zahlen den Brutto-Preis - und nur damit können Sie berechnen, welche Ausgaben auf Sie konkret zukommen. Sollten Sie den Brutto-Preis in den Mitteilungen nicht finden oder die Preismitteilung generell nicht verstehen, wenden Sie sich an Ihre Verbraucherzentrale.

Schritt 2: Berechnen Sie Ihre neuen Kosten

Der Rechenweg ist folgender: Multiplizieren Sie zunächst die Kilowattstunden auf der Jahresrechnung mit dem Preis pro Kilowattstunde. Rechnen Sie dann den sogenannten Grundpreis (plus Messpreis) für das ganze Jahr hinzu. Zum Schluss teilen Sie die entstandene Summe durch 12 (selten 11). Ein Bonus, den Sie gegebenenfalls von Ihrem Anbieter erhalten, senkt nicht die monatlichen Abschläge.

Wenn Ihnen das zu kompliziert ist, können Sie gerne unseren Rechner benutzen, um Ihren persönlichen monatlichen Abschlag zu berechnen.

Sie sollten Ihre letzte Jahresabrechnung bereithalten und Ihren aktuellen Bruttopreis je Kilowattstunde kennen.

Falls Sie für Ihren Gasanschluss oder Ihre Fernwärme als Mieter:in den aktuellen Bruttopreis nicht kennen, bleibt Ihnen nur, bei Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter danach zu fragen. Ein weiteres Problem kann sein, den eigenen Jahresverbrauch in Kilowattstunden zu erkennen, wenn Jahresabrechnungen nur den fürs gesamte Haus ausweisen. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihre Verbraucherzentrale.

Musterbrief GeneratorHier können Sie Ihren passenden Abschlag berechnen

Schritt 3: Was tun, wenn die Abschläge nicht stimmen?

Passen Ihre Abschläge nicht, fordern Sie bei Ihrem Energieanbieter eine Anpassung ein. Das ist in der Regel kein Problem. Im Zweifelsfall können Sie Ihren Anspruch mit Fristsetzung per Einschreiben geltend machen.

Ohne Rücksprache mit dem Energieanbieter sollten Sie Abschläge nicht verringern. Denn wenn Sie unberechtigt kürzen, kommen Sie in Verzug und müssen den Verzugsschaden tragen. Das bedeutet, dass Zinsen fällig werden. Daher sollten Sie das nicht ohne Rechtsberatung, zum Beispiel durch eine Verbraucherzentrale, tun.

Mehrere Anbieter fordern einen deutlich zu hohen Abschlag und nutzen diese Taktik, um sich einen zinslosen Kredit zu verschaffen. In manchen Fällen wird dazu der Verbrauch nicht abgelesen, sondern sehr großzügig geschätzt.

Mehr Informationen zu Abschlägen und wann Anbieter den Verbrauch schätzen dürfen, lesen Sie im verlinkten Artikel.

Zwei Menschen versuchen die steigende Gasanzeige zu blockieren.

Energiekrise - Informationen und Beratungsangebote

Haben auch Sie eine Preiserhöhung Ihres Versorgers erhalten? Das können Sie tun, um die Kosten diesen Winter besser zu bewältigen. Alle aktuellen Informationen und Beratungsangebote der Verbraucherzentralen zur Energiepreiskrise finden Sie hier.

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Der Ratgeber „Mietkosten im Griff“ – gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund herausgegeben…
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Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
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Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.