- Innerhalb von zwei Jahren muss der neue Eigentümer Heizkessel, die älter sind als 30 Jahre sind, austauschen.
- Zugängliche, ungedämmte Heizungs- und Warmwasserrohre müssen gedämmt werden.
- Die oberste Geschossdecke zu unbeheizten Dachräumen müssen die neuen Eigentümer nachträglich dämmen, wenn sie noch nicht den so genannten "Mindestwärmeschutz" gemäß DIN 4108-2 aus dem Jahr 2013 aufweisen.
Nachrüstpflichten nach dem Kauf
Wer einen Altbau kauft, wird in die Pflicht genommen. Denn der bundesweite Energieverbrauch geht zum großen Teil von bestehenden, unsanierten Wohngebäuden aus. Um die Bürger nicht zu überfordern, schreibt die Bundesregierung im Gebäudeenergiegesetz bisher nur besonders wirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen vor. Diese kommen bei Ein- oder Zweifamilienhäusern zur Geltung, wenn sie nach dem Jahr 2002 den Besitzer gewechselt haben.
Innerhalb von zwei Jahren muss der neue Eigentümer Heizkessel, die älter sind als 30 Jahre sind, austauschen. Außerdem müssen zugängliche, ungedämmte Heizungs- und Warmwasserrohre gedämmt werden.
Auch die obersten Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen müssen die neuen Eigentümer nachträglich dämmen, wenn sie noch nicht den so genannten "Mindestwärmeschutz" gemäß DIN 4108-2 aus dem Jahr 2013 aufweisen. Bei Holzbalkendecken genügt es, die Hohlräume mit Dämmstoff zu füllen. Die Dämmpflicht gilt für alle obersten Geschossdecken, unabhängig davon, ob sie zugänglich und begehbar sind oder nicht ‒ also zum Beispiel für Spitzböden, aber auch für nicht ausgebaute Aufenthalts- oder Trockenräume. Alternativ dazu können die neuen Eigenheimbesitzer das darüber liegende Dach dämmen.
Auch ohne Verpflichtung zur Nachrüstung sind die oben genannten Maßnahmen sinnvoll, sagt Reinhard Schneeweiß, Architekt und Energieberater der Verbraucherzentrale. Sie kosten nicht viel und man spart Energie. Durch die Energieeinsparung verbessern sich auch die Werte des Energieausweises, den man beim Verkauf vorlegen muss.
Beratung zu allen Fragen der energetischen Gebäudesanierung bietet die Verbraucherzentrale an. Dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale sind die Rückruf- und Videoberatung sowie persönliche Beratung in den Niederlassungen im Saarland kostenfrei. Anmeldung saarlandweit unter Tel.: 0681-5008915 oder unter der kostenfreien bundesweiten Hotline 0800 809 802 400.
Mehr Informationen unter https://www.verbraucherzentrale-saarland.de und unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.