Wer nachträglich Wärmedämmung in Außenwände oder Dach einbaut oder sein Haus mit neuen Fenstern oder Haustüren ausstattet, bekommt 15 Prozent Zuschuss. Bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans sind zusätzliche 5 % iSFP-Bonus möglich.
„Wer Fördermittel beantragen will, muss in der Regel anspruchsvollere Sanierungsmaßnahmen umsetzen als die gesetzlichen Mindestanforderungen verlangen. Trotz der damit verbundenen höheren Investitionskosten ist das empfehlenswert“, rät Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale. Langfristig werden nämlich mehr Heizkosten eingespart und klimafreundlicher geheizt.
Die Bundesregierung schafft weiterhin interessante Anreize durch die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt für Heizungsanlagen, die erneuerbare Energien nutzen, zahlreiche Zuschüsse. Wärmepumpen werden mit 25 % bezuschusst, mit der Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erhält man 5 % Zusatzbonus. Biomasseanlagen (z.B. Pelletheizungen) werden jedoch nur noch mit 10 % gefördert, sofern sie mit Solarthermie oder Wärmepumpe kombiniert werden. Einen Heizungstausch-Bonus gibt es für den Austausch von Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen sowie für mehr als 20 Jahre alte Gasheizungen. Weiterhin förderfähig sind auch solarthermische Anlagen oder ein Fernwärmeanschluss, ebenso eine Brennstoffzellenheizung.
Auch die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, die nicht älter als 20 Jahre sind, fördert die Bundesregierung in Gebäuden bis 5 Wohneinheiten. Einen Zuschuss von 15 % erhält, wer dazu einen hydraulischen Abgleich durchführen lässt. Darüber hinaus sind dann alle weiteren Maßnahmen zur Optimierung des Systems förderfähig.
Wer nachträglich Wärmedämmung in Außenwände oder Dach einbaut oder sein Haus mit neuen Fenstern oder Haustüren ausstattet, bekommt 15 Prozent Zuschuss. Bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans sind zusätzliche 5 % iSFP-Bonus möglich. Für Sanierung, Bau oder Kauf eines Effizienzhauses können bei der KfW bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit beantragt werden. Vorteil ist dabei die Gewährung eines Tilgungszuschusses zwischen 5 und 25 %. Die Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten ist bei allen förderfähigen Maßnahmen mit 50 % vorgesehen.
Eigenheimbesitzer, die sich für Fördermittel interessieren, sollten sich vor einer Entscheidung zunächst anbieterunabhängig beraten lassen, etwa zu der Frage, welche Heizung überhaupt geeignet ist oder welche zusätzlichen Maßnahmen sinnvoll sind. Die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ ist vor Vergabe des Auftrags an das Fachunternehmen notwendig. „Zur Ermittlung möglicher Förderung beraten die Energieberater der Verbraucherzentrale gern“, sagt Cathrin Becker.
Dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale ist die Beratung in den Niederlassungen im Saarland ebenso kostenfrei wie die Rückruf- und die Videoberatung. Terminvereinbarung saarlandweit unter Tel.: 0681 5008915 oder unter der kostenfreien bundesweiten Hotline 0800 809 802 400.