Am Rosenmontag, 3. März, ist die Verbraucherzentrale Saarland an allen Standorten (Saarbrücken, Trierer Str. 40 und Ursulinenstr. 63 sowie Dillingen) für den Publikumsverkehr geschlossen. Ab Dienstag, 4. März, öffnen alle Anlaufstellen wieder zu den gewohnten Zeiten.

Energieausweis von A bis H

Pressemitteilung vom
Fragen und Antworten zum Thema Energieausweis
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Fragen und Antworten zum Thema Energieausweis

1. Braucht man zur Vermietung einer Einliegerwohnung einen Energieausweis?

Anwort:

Ja, es gibt 2 Versionen von Energieausweisen. Wenn die Wohnung in einem Gebäude mit Bauantrag nach dem 01.11.1977 liegt, reicht der preiswerte verbrauchsorientierte Energieausweis. Im November 1977 ist die erste Wärmeschutzverordnung in Kraft getreten. Grundlage ist dann der Energieverbrauch aus den letzten drei Jahren. Wenn das Gebäude älter und unsaniert ist, benötigen Sie den teureren bedarfsorientierten Energieausweis.

Für größere Mehrfamilienhäuser mit mindestens 5 Wohneinheiten genügt in jedem Fall der Verbrauchsausweis. 

2. Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Antwort:

Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre. Das bedeutet aber nicht, dass man alle 10 Jahre einen neuen Energieausweis braucht. Nur wenn das Haus verkauft oder eine Wohnung neu vermietet wird, braucht man einen gültigen Energieausweis. Dieser ist bei Besichtigung vorzulegen, aber spätestens dann, wenn der potentielle Käufer oder Mieter darum bittet.

Die wichtigsten Kenndaten des Energieausweises müssen bereits in kommerziellen Immobilienanzeigen veröffentlicht werden.

3. Welchen Energieausweis brauche ich für mein Haus, das unter Denkmalschutz steht?

Antwort:

Wenn ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, greift die Energieausweis-Pflicht nicht. Auch für Häuser in einem denkmalgeschützten Ensemble gibt es keine Ausweispflicht. Das bedeutet: Wer sich für ein Baudenkmal interessiert, muss auf die Informationen über Heizkosten und Klimabilanz verzichten.

4. Wo bekomme ich einen Energieausweis her?

Antwort:

Die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise bei Bestandsgebäuden und Neubauten ist bundeseinheitlich im Gebäudeenergiegesetz 2020, § 88 geregelt. Zum Beispiel bauvorlageberechtigte Architekten und Ingenieure, Handwerker aus dem bau- und anlagentechnischem Gewerbe mit Zusatzausbildung, Mitglieder des Gebäudeenergieberatervereins und die Energieeffizienz-Experten der dena besitzen eine Ausstellungsberechtigung: www.energie-effizienz-experten.de  

Weitere Informationen zum Thema finden Interessenten unter www.verbraucherzentrale-saarland.de unter dem Suchwort Energieausweis.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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