Ist für ein Balkonkraftwerk ein neuer Zähler notwendig?

Pressemitteilung vom
„Stecker-Solargeräte (auch Balkonkraftwerke genannt) werden in letzter Zeit stark nachgefragt“, berichtet die Verbraucherzentrale. Diese Geräte produzieren Strom für den Eigenbedarf, sind aber nicht für die Netzeinspeisung gedacht.

Es kann vorkommen, dass herkömmliche Zähler (Ferraris-Zähler) rückwärts laufen, denn diese Zähler sind nicht mit einer Rücklaufsperre ausgestattet. Der Netzbetreiber wird in diesem Fall einen modernen elektronischen Zähler einbauen.

Off

„Stecker-Solargeräte (auch Balkonkraftwerke genannt) werden in letzter Zeit stark nachgefragt“, berichtet die Verbraucherzentrale. Diese Geräte produzieren Strom für den Eigenbedarf, sind aber nicht für die Netzeinspeisung gedacht. Die Verbindung mit dem Stromnetz erfolgt über ein Kabel mit einer Steckverbindung.

Sind die Module sicher montiert und Stecker sowie Steckdose geeignet, kann direkt Strom produziert und verbraucht werden. „Aber auch, wenn die Geräte für den Eigenverbrauch gedacht sind, kann Strom ins Netz fließen“, erklärt Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Saarland. Es kann vorkommen, dass herkömmliche Zähler (Ferraris-Zähler) rückwärts laufen, denn diese Zähler sind nicht mit einer Rücklaufsperre ausgestattet. Der Netzbetreiber wird in diesem Fall einen modernen elektronischen Zähler einbauen. Die Kosten für den Zählertausch sind im jährlichen Messpreis bereits enthalten und dürfen nicht extra in Rechnung gestellt werden.

„Die Verbraucherzentrale empfiehlt, darauf zu achten, dass Herstellerfirmen für das Stecker-Solargerät den DGS-Sicherheitsstandard einhalten“, ergänzt die Expertin. Voraussichtlich 2024 wird eine Produktnorm für Stecker-Solar vorliegen. Diese soll Vereinfachungen bringen und wird zurzeit erarbeitet.

Derzeit sind zwei Anmeldungen notwendig: beim örtlichen Stromnetzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister. Hilfestellung bei der Anmeldung erhält man bei manchen Herstellerfirmen von Balkonmodulen. Viele Netzbetreiber stellen auch Formulare auf ihrer Internetseite zur Verfügung, manche versenden sie auf Anfrage oder bieten eine Online-Anmeldung an.

Bei weiteren Fragen zum Thema Stecker-Solargeräte hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale im Rahmen ihrer Rückruf- und Videoberatung. Die Berater informieren dabei anbieterunabhängig und individuell. Dank der Bundesförderung sind die Rückruf- und die Videoberatung kostenfrei. Falls erforderlich bieten die Energieberater:innen auch Beratungstermine am Objekt an um konkretere Tipps und Hinweise zu geben. Die Eigenbeteiligung für einen Termin am Objekt beträgt 30 Euro.

Terminvereinbarung landesweit unter 0681-50089-15.

Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Am 10. März wurde an Flughäfen und im ÖPNV in Deutschland gestreikt. Die Warnstreiks bei Bussen, U- und Straßenbahnen dauert in vielen Orten mehrere Tage. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Was Sie als Versicherungsnehmer:in jetzt wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.