Inkasso-Check: Online-Service hilft bei Inkasso-Post

Pressemitteilung vom
Die Reform des Inkassorechts bringt einige Neuheiten mit sich. Haben Inkasso-Unternehmen zum Beispiel wenig Aufwand mit einer Forderung, die auch der Betroffene für rechtmäßig hält, dürfen sie ab sofort nur einen verminderten Kostensatz für ihre Dienstleistung in Rechnung stellen.
Mahnung Inkassoforderung
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Das neue Inkasso-Gesetz ist am 1. Oktober in Kraft getreten.

Die Reform des Inkassorechts bringt einige Neuheiten mit sich. Haben Inkasso-Unternehmen zum Beispiel wenig Aufwand mit einer Forderung, die auch der Betroffene für rechtmäßig hält, dürfen sie ab sofort nur einen verminderten Kostensatz für ihre Dienstleistung in Rechnung stellen. Für Verbraucher:innen bleibt dennoch weiterhin schwer nachzuvollziehen, ob geforderte Inkassokosten zulässig sind. Hilfe bietet der online verfügbare Inkasso-Check der Verbraucherzentrale, der die neue Rechtslage abbildet.  

Inkasso-Dienstleister dürfen für das Eintreiben offener Forderungen Kosten berechnen, die sich an der Gebührenordnung für Rechtsanwält:innen orientieren. „Das nun in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht sieht vor, dass diese Vergütungssätze bei einfachen Fällen verringert werden müssen – Inkasso-Unternehmen also weniger Inkassokosten berechnen dürfen“ erklärt Elif Tanto, Juristin bei der Verbraucherzentrale Saarland. Als einfacher Fall gilt zum Beispiel, wenn Verbraucher:innen zügig reagieren und die ausstehende Zahlung auf eine erste Aufforderung der Inkasso-Unternehmen hin vornehmen.

Deutlich günstiger als früher wird es auch für Verbraucher:innen, die eine Rechnung bis 50 Euro versehentlich nicht beglichen haben, wie es in der Praxis zum Beispiel bei Zahlungen mit der Girokarte und mit Unterschrift passiert. Durch eine neu eingeführt Gebührenstufe verhindert der Gesetzgeber nun, dass Verbraucher:innen Inkasso-Kosten zahlen müssen, die den ursprünglichen Rechnungsbetrag deutlich übersteigen.

Doch aufgepasst: „Auch wenn es vorteilhaft sein kann, eine Inkasso-Rechnung schnell zu begleichen, raten wir davon ab, dies vorschnell und ohne sorgfältige Prüfung zu tun“ so Tanto. „Um Verbraucher:innen hierbei zu unterstützen, haben wir unser digitales Tool, den Inkasso-Check, entsprechend der neuen Rechtslage aktualisiert.“
Im Alltag wird es für Verbraucher:innen, die ein Inkassoschreiben erhalten, wei-terhin sehr schwierig sein, die geforderten Kosten nachzuvollziehen. Wer sich zu viel Zeit lässt oder eine Forderung irrtümlicherweise bestreitet, riskiert eine Erhöhung der Kosten.

 

Unsere Empfehlung
Mit dem kostenlosen Inkasso-Check können Verbraucher:innen eigenständig und jederzeit die verschiedenen Posten der erhaltenen Inkasso-Rechnung prüfen. Nutzer:innen werden dabei online durch eine Reihe von Fragen geführt und erhalten dann einen rechtliche Ersteinschätzung, ob und wieviel sie bezahlen müssen. Zudem können sie – falls nötig – gleich einen passenden Brief an das Inkassounternehmen erstellen lassen.
Verbraucher:innen, die Hilfe bei einer Inkasso-Rechnung benötigen, können sich außerdem in der Verbraucherzentrale Saarland persönlich beraten lassen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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