Cathrin Becker, Energieberaterin bei der Verbraucherzentrale Saarland, räumt mit den gängigsten Missverständnissen auf.
1. „Wärmepumpen sind für alle Arten von Altbauten geeignet.“
„Die pauschale Aussage, die Wärmepumpe geht immer, ist nicht richtig“, erläu-tert Cathrin Becker. „Grundsätzlich kann zwar auch ein Altbau mit einer korrekt dimensionierten Wärmepumpe beheizt werden. Ob man damit jedoch in einem alten, ungedämmten Gebäude der 50er Jahre wirtschaftlich heizen kann, ist fraglich.“ Um den Stromverbrauch einer Wärmepumpe zu begrenzen, sollte daher vorab Optimierungspotenzial ermittelt werden. „Das könnte zum Beispiel die Dämmung der Kellerdecke sein oder der Austausch einzelner Heizkörper. Eine Komplettsanierung ist nicht notwendig, auch kostengünstige Maßnahmen können schon Einfluss auf eine effiziente Betriebsweise haben.“
2. „Eine Photovoltaik-Anlage deckt den jährlichen Strombedarf einer Wärmepumpe zu etwa 30 Prozent ab.“
„Es ist generell richtig, dass die Kombination von Wärmepumpe und PV-Anlage einen Teil des Stromverbrauchs abdecken kann“, meint Cathrin Becker. Da die Wärmepumpe hauptsächlich im Winter Strom verbraucht und zu dieser Zeit kaum Strom produziert wird, wird die Eigenverbrauchsquote in Abhängigkeit vom Dämmstandard zwischen 10 und 40 Prozent betragen. „In einem ungedämmten Gebäude ist lediglich eine Deckungsrate von zehn Prozent zu erwarten“, gibt die Energieberaterin zu bedenken. „Vierzig Prozent Abdeckung erreicht nur ein Neubau.“
3. „Auch mit einer Wärmepumpe können alte Heizkörper weiter genutzt werden.“
„Diese Aussage ist nicht korrekt, sofern man mit der Wärmepumpe wirtschaftlich heizen möchte“, erklärt die Energieberaterin. Ein wichtiges Kriterium für wirtschaftliches Heizen ist – neben dem Dämmstandard des Gebäudes – die Vorlauftemperatur, die der Heizkörper zur Beheizung des Raumes benötigt. Je geringer diese ist, desto effizienter und stromsparender arbeitet eine Wärmepumpe. Besonders gut eignen sich groß dimensionierte Heizkörper oder eine Fußbodenheizung. „In manchen Gebäuden muss kein einziger Heizkörper ausgetauscht werden, in anderen schon. Dies richtet sich nach der Berechnung des hydraulischen Abgleiches.“
4. „Bis zu 70 Prozent der Kosten einer Wärmepumpe werden vom Staat gefördert.“
„Generell erhalten alle Antragsteller eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten. Zusätzlich können 5 Prozent Effizienzbonus, 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und 30 Prozent Einkommensbonus gewährt werden“, weiß Cathrin Becker. Die Voraussetzungen dafür sind jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich. Gut zu wissen ist auch, dass die Höhe der förderfähigen Investitionskosten begrenzt ist und sich nach der Anzahl der Wohneinheiten richtet. Wenn eine Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus zum Beispiel 35.000 Euro kostet, beträgt die maximale Förderung 70 Prozent der Förderhöchstgrenze von 30.000 Euro, also in diesem Fall 21.000 Euro.
5. „Mit einer modernen Wärmepumpe werden die aktuellen Vorgaben auch in Bestandsgebäuden problemlos erfüllt.“
„Wärmepumpen nutzen Strom als Brennstoff und sind im Verständnis des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Wärmeerzeuger, die zu 100 Prozent erneuerbare Energie nutzen, auch wenn unser Strom noch nicht zu 100 Prozent erneuerbar produziert wird“, sagt Cathrin Becker. Wenn das Gebäude daher aus-schließlich mit Wärmepumpe beheizt wird, sind die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.