Wärmepumpen in älteren Gebäuden

Pressemitteilung vom
Derzeit fragen viele Eigenheimbesitzerinnen und –besitzer, ob sie ihre Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen können.
Fragen zur Heiztechnik
Heizungstausch

Da eine maximale Vorlauftemperatur von 55 Grad anzustreben ist, ist es wichtig, zunächst den Wärmebedarf des Gebäudes zu reduzieren.

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Derzeit fragen viele Eigenheimbesitzerinnen und –besitzer, ob sie ihre Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen können.

Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale, sagt, dass der Einsatz einer Wärmepumpe in einem unsanierten Altbau mit Vorsicht zu betrachten ist. Insbesondere wenn die Außenluft als Wärmequelle genutzt wird, kann eine wirtschaftliche Beheizung oft nicht sichergestellt werden. Da eine maximale Vorlauftemperatur von 55 Grad anzustreben ist, sei es wichtig, zunächst den Wärmebedarf des Gebäudes zu reduzieren, rät die Expertin.

Sofern das Dämmen der Fassade, des Dachs und die Fenstererneuerung finanziell nicht zu stemmen sind, sollten wenigsten kleinere Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Zu empfehlen sind in der Regel das Dämmen der Kellerdecke, der obersten Geschossdecke, der Heizkörpernischen und Rollladenkästen. Außerdem ist darauf zu achten, dass die Fenster und Türen dicht schließen, um Wärmeverluste zu reduzieren.

Auch sollten mit dem Heizungstausch alle Optimierungsmaßnahmen am Heizungssystem umgesetzt werden, z.B. der hydraulische Abgleich oder die Auswahl der passenden Heizkurve. Wenn eine Luft-Wasser-Wärmepumpe einen teilsanierten Altbau heizen soll, ist die Vergrößerung der Heizflächen eine sinnvolle Maßnahme. Wer bereits eine Fußbodenheizung hat, ist im Vorteil.

Mehr Informationen zum Dämmen und Heizen unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Dank der Bundesförderung der Energieberatung der Verbraucherzentrale sind die Beratungen in den Niederlassungen im Saarland ebenso kostenfrei wie die Rückruf- und die Videoberatung. Termine zur persönlichen Beratung können saarlandweit unter 0681 50089-15 oder unter der kostenfreien bundesweiten Hotline 0800 – 809 802 400 vereinbart werden.
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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