Mit Forward-Darlehen aktuelle Zinsen für die Zukunft sichern

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale rät zur Überprüfung laufender Baufinanzierungen
Mit dem richtigen Timing können Sie viel Geld sparen. Beim Forward-Darlehen handelt es sich ausschließlich um eine Anschlussfinanzierung. Das Besondere an diesem Darlehen ist, dass man bereits bis 5 Jahre im Voraus abschließen kann
Münzen vor einem Huas
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Mit Forward-Darlehen aktuelle Zinsen für die Zukunft sichern

Verbraucherzentrale rät zur Überprüfung laufender Baufinanzierungen

Sie haben eine Baufinanzierung? Dann können Sie mit dem richtigen Timing viel Geld sparen. Beim Forward-Darlehen handelt es sich ausschließlich um eine Anschlussfinanzierung. Das Besondere an diesem Darlehen ist, dass man bereits bis zu 5 Jahre im Voraus abschließen kann.

„Bereits vor Ablauf der aktuellen Zinsbindung stehen die Konditionen der Anschlussfinanzierung – Zins und Tilgung – mit einem sogenannten Voraus-Darlehen fest“, erläutert Konrad Diwo, Berater im Bereich Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Saarland.

Diese Darlehensart ist immer dann empfehlenswert, wenn die Zinsen niedrig sind und in Zukunft höhere Zinssätze erwartet werden. Wenn die Sollzinsbindung ausläuft, bleibt in der Regel eine Restschuld übrig, die weiterfinanziert werden muss. Steigen die Zinsen zum Ablauf des bestehenden Kredites an, kann die Anschlussfinanzierung teuer werden.

Für jeden Monat bis zur Auszahlung des Forward-Darlehens wird ein Zinsaufschlag fällig, der je nach Bank unterschiedlich ist; Bereitstellungszinsen fallen aber keine an.
„Der Abschluss eines Forward-Darlehens ist verbindlich, auch wenn in der Zwischenzeit die Zinsen weiter sinken sollten“, erläutert Konrad Diwo.

Welche Fragen bei einer Baufinanzierung noch wichtig sind, darüber berät die Verbraucherzentrale Saarland. Termine können montags und mittwochs von 9.00 – 11.30 Uhr und dienstags und donnerstags von 13.00 - 15.00 Uhr unter der Telefonnummer 0681/50089-55 vereinbart werden.

Kosten der Beratung: 35,- Euro je 20 Minuten – Mitglieder der Arbeitskammer sind zur Hälfte von der Kostenpflicht befreit, wobei der Eigenanteil die Summe von 35,- Euro nicht übersteigt.

 

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