Die Hausgrille als Lebensmittelzutat sorgt aktuell für Aufregung, auch in den sozialen Medien. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wenden sich besorgt an die Verbraucherzentrale, weil sie fürchten, dass Insektenmehl nun ohne Kennzeichnung in Fertiggerichten und Brötchen auftauchen könnte.
„Hier können wir Entwarnung geben“, sagt Theresia Weimar-Ehl von der Verbraucherzentrale Saarland. „Wenn Insekten oder Insektenbestandteile enthalten sind, muss das gekennzeichnet sein.“ Die Verbraucherinnen und Verbraucher können selbst entscheiden, ob sie Insekten essen wollen oder nicht.
Die Europäische Kommission hat Grillen schon im Mai 2022 als neuartiges Lebensmittel zugelassen, nachdem diese zuvor einer gründlichen Sicherheitsprüfung unterzogen wurden. Bereits vor zwei Jahren wurde der gelbe Mehlwurm zugelassen, gefolgt von der Wanderheuschrecke, dem Buffalowurm und dem Getreideschimmelkäfer.
Wie alle anderen Zutaten sind auch Insekten kennzeichnungspflichtig. Das Insekt muss mit lateinischem und deutschem Namen aufgeführt werden.
Es ist auch ein Hinweis auf eine mögliche Allergie vorgeschrieben. „Das ist wichtig für Menschen, die auf Hausstaubmilben, Krebs- und Weichtiere allergisch reagieren“, sagt Theresia Weimar-Ehl.
Insekten sind teure Rohstoffe und derzeit noch ein Nischenprodukt. Aktuell gibt es kaum Lebensmittel mit Insekten zu kaufen. „Dass Brötchen mit Insektenmehl „gestreckt“ werden, ist unwahrscheinlich, weil herkömmliches Mehl wesentlich günstiger ist“, so die Einschätzung von Theresia Weimar-Ehl.
Aufgrund des hohen Eiweißgehaltes sind Insekten allerdings als eine mögliche Alternative zu Fleisch und Fisch ein Zukunftsthema.