Lebensmittel im Sommer richtig transportieren und lagern

Pressemitteilung vom
Im Sommer verderben einige Lebensmittel besonders schnell. Das liegt daran, dass Mikroorganismen sich bei warmen Temperaturen und hoher Luftfeuchtigkeit schneller vermehren. Die Folge können Magen-Darm-Erkrankungen, aber auch schwere Lebensmittelvergiftungen sein. Damit Gemüse, Obst und Brot auch bei Hitze lange frisch und genießbar bleiben, sollten ein paar Regeln beachtet werden.
Zeichnung: Äpfel und Zwiebel
Off

„Am wichtigsten ist die Einhaltung der Kühlkette”, sagt Theresia Weimar-Ehl von der Verbraucherzentrale Saarland. Vor allem leicht verderbliche Lebensmittel wie rohes Fleisch, Fisch oder  Milch sollten auf dem Weg vom Geschäft bis nach Hause durchgehend gekühlt werden. Die Ernährungs-Expertin empfiehlt, zum Einkaufen immer eine Kühltasche mitzunehmen und die gekühlten Lebensmittel im Einkaufswagen oder der Transportbox nebeneinander zu lagern. Statt längere Zeit im warmen Auto zu liegen sollten die gekühlten Lebensmittel zu Hause dann möglichst schnell in den Kühlschrank.

Den Kühlschrank richtig einräumen – wo kommt was hin?

Da die Temperatur oben im Kühlschrank am höchsten ist, sollten leicht verderbliche Lebensmittel wie roher Fisch, Geflügel, Fleisch oder Mayonnaisen aus rohen Eiern weit unten im Kühlschrank gelagert werden, denn dort ist es am kältesten. Milch stellt man am besten nicht in das Fach an der Tür, denn dort sind Temperaturschwankungen am größten. Je weniger vollgepackt der Kühlschrank, desto besser ist die Luftzirkulation und desto gleichmäßiger die Temperatur in seinem Inneren.

Vor der Lagerung sollten Kirschen nicht gewaschen werden, denn dadurch werden sie schnell matschig und faul – am besten gut belüftet in einer offenen Schale in den Kühlschrank stellen. Dagegen mögen es Salate gerne kühl und dunkel. Das Gemüsefach im Kühlschrank ist für sie der beste Ort. Blattsalate sollten so schnell wie möglich verzehrt werden – zur Lagerung einfach in leicht feuchte Tücher wickeln.

„Einige Gemüsesorten wie Tomaten und Gurken gehören hingegen nicht in den Kühlschrank“ so Theresia Weimar-Ehl. Ein dunkler, kühler Ort wie der Keller oder ein kühles Vorratsregal reichen zur Lagerung völlig aus.

Auch beim Essen draußen Lebensmittel unbedenklich genießen

Wer sein Essen zum Beispiel bei einem Picknick im Freien genießen möchte, sollte die Lebensmittel möglichst in einer Kühltasche transportieren und vor Ort im Schatten aufbewahren. Salate oder Brote sollten dabei nie unbedeckt draußen stehen. Und falls das Wochenend-Frühstück einmal ausgedehnter ausfallen sollte, ist es besser, die Produkte bereits von Beginn an nur portionsweise auf den Tisch zu stellen, so dass Milch, Käse, Butter und Co. nicht zu warm werden.

Weitere Informationen

Weitere Tipps zur Lagerung von Lebensmitteln gibt es auf https://www.verbraucherzentrale.de/tipps-zur-haltbarkeit-und-lagerung-von-lebensmitteln-59515

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.