Bitte beachten Sie: Aufgrund personeller Engpässe sind wir zurzeit, vor allem telefonisch, nur eingeschränkt zu erreichen.

Bahnstreik: diese Fahrgastrechte gelten, wenn die Züge stillstehen

Pressemitteilung vom
Aufgrund des bis kommenden Montag andauernden Bahnstreiks kommt es im Nah- und Fernverkehr zu Zugausfällen und Verspätungen. Die Verbraucherzentrale Saarland klärt über die Rechte auf.
Ein ICE steht an einem Bahnhofsgleis mit der Anzeige "Ansage beachten"
Off

„Reisende sollten sich frühzeitig am Bahnhof oder auf der Internetseite der Bahn informieren, welche Züge überhaupt fahren“, so Elif Tanto, Juristin der Verbraucherzentrale Saarland. Fallen Verbindungen aus, kann man sein Zugticket kostenfrei stornieren. „Dies gilt übrigens auch, wenn nicht die gesamte Reisestrecke betroffen ist, sondern nur ein Reiseabschnitt“, so Tanto.

Tritt man seine Reise an und erreicht den Zielbahnhof verspätet, dann kann Entschädigung verlangt werden: Bei Verspätungen ab 60 Minuten erstattet die Bahn 25 Prozent des Fahrkartenpreises. Ab 120 Minuten sind es 50 Prozent. „Sinnvoll ist es, sich die Verspätung durch Mitarbeiter der Bahn bestätigen zu lassen. Ist dies aufgrund großen Andrangs am Bahnhof nicht möglich, so sollten die Reisenden Fotos von den Anzeigetafeln machen, die den Zugausfall oder die Verspätung aufzeigen“, rät Tanto. Auch Screenshots von Verspätungsinformationen auf der Internetseite der Bahn können helfen, seine Ansprüche später durchzusetzen.

Strandet man am Bahnhof und ein Weiterkommen ist an diesem Tag nicht mehr möglich, so muss die Bahn für eine Hotelunterbringung sowie die Fahrten zwischen Hotel und Bahnhof sorgen. Wer auf eigene Faust Hotel und Transfer organisiert, sollte dies unbedingt vorher mit Mitarbeitern der Bahn absprechen und die Rechnungen aufbewahren.

Besonders ärgerlich ist es für Reisende, wenn sie am Streiktag mit dem Zug zum Flughafen reisen um dort einen Flieger zu erreichen. Hier muss unterschieden werden, ob es sich um ein Rail-and-Fly-Ticket handelt oder um ein selbstgebuchtes Zugticket. Beim Rail-and-Fly-Ticket muss die Fluggesellschaft für Ersatzbeförderung sorgen. Bei einer eigenständigen Buchung ist jeder selbst dafür verantwortlich Alternativen zu finden. „Wird der Flug verpasst, dann haftet die Bahn hierfür nicht“, so Tanto.

Die Verbraucherzentrale Saarland berät bei Fragen und Problemen zum Thema Reise. Nutzen Sie die kostenfreie Hotline jeden Dienstag und Donnerstag von 10 – 12 Uhr unter der Telefonnummer 0681 500 89 50 oder vereinbaren Sie einen Termin für eine persönliche Beratung unter diesem Link.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv nach Ampel-Aus: Vieles ist offen geblieben

Die Ampel-Regierung wollte mehr Fortschritt wagen und sich für Verbraucher:innen stark machen. Die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Ende der Regierungszeit ist durchwachsen.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des OLG am 19. Februar 2025 in einer mündlichen Verhandlung.