Die Stromhelfer - Beratungsstelle zur Vermeidung von Energie-Sperren

Stand:
Wurde Ihnen eine Energiesperre angedroht oder der Strom bereits abgestellt?
Können Sie Ihre Nachzahlung nicht begleichen?
Bei einem Stromzähler dreht sich die hintere Anzeige.

 

Durch hohe Energiepreise nehmen Zahlungsschwierigkeiten und Energieschulden zu. 
Besonders für Menschen mit geringen Einkünften oder finanziellen Notlagen wird es schwerer, Abschläge und Rechnungen rechtzeitig zu bezahlen. Wenn dann die Abschaltung droht, heißt es schnell handeln!

Oft lässt sich eine Energiesperre verhindern.

 

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Was wir für Sie tun

Wir prüfen, ob eine Sperre berechtigt ist.
Wir überprüfen Abrechnung und Verbrauch.
Wir kontaktieren den Versorger und suchen nach Lösungsmöglichkeiten.
Wir beraten zu möglichen Leistungsansprüchen.
Wir vermitteln Angebote, um langfristig Ihren Verbrauch zu senken und zukünftige Zahlungsprobleme zu vermeiden.

Kostenlos.  

Wie Sie uns erreichen

Die Stromhelfer

Unser Team
   Franziska Hildmann, Adriana Graffe, Elke Nicolay

 

Verbraucherzentrale Saarland e.V.
Ursulinenstr. 63
66111 Saarbrücken

Beratungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8-16 Uhr
Freitag: 8-15 Uhr

oder nach Vereinbarung

Telefon (0681) 417 26 62
stromhelfer@vz-saar.de

 

 


 

Bevorstehende Termine:

Derzeit sind keine Veranstaltungen geplant.
 

 

Weitere Hilfsangebote

Was Sie selbst tun können, erfahren Sie in unserer Checkliste.
Auch Sozialbehörden können helfen. Prüfen Sie daher Ihren Anspruch auf Sozialleistungen

Mehr Informationen zu Sozialleistungsansprüchen bei hohen Energiekosten erhalten Sie über die Aufklärungskampagne Energie-Hilfe.org von Tacheles e.V. und Paritätischer Wohlfahrtsverband.

Sie wissen trotzdem nicht weiter? Dann melden Sie sich bei uns.

Die Stromhelfer
Telefon (0681) 417 26 62

 


 

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.