Bitte beachten Sie: Aufgrund personeller Engpässe sind wir zurzeit, vor allem telefonisch, nur eingeschränkt zu erreichen.

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Stand:
Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

 

So profitieren Sie von der Klage gegen Parship:

Abonnieren Sie den News-Alert zur Klage, um über das Verfahren informiert zu bleiben.

On

News-Alert zur Klage abonnieren

Termine

  • Montag, 29. November 2021
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht gegen Parship Musterfeststellungsklage beim Hanseatischen Oberlandesgericht ein.
  • Montag, 24. Januar 2022
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BFJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BFJ für die Klage anmelden.
  • Donnerstag, 24. März 202
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet
    Mindestens 50 Verbraucher:innen müssen sich bis zu diesem Stichtag in das Register eintragen, damit das Verfahren weiterläuft. 493 Verbraucher:innen haben sich zu diesem Stichtag angemeldet.
  • Mittwoch, 20. September 2023
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Betroffene können sich bis spätestens heute zur Klage anmelden.
  • Donnerstag, 21. September 2023
    Erste mündliche Verhandlung
    Beim Gericht findet die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen.
  • Donnerstag, 26. Oktober 2023
    Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.
  • Donnerstag, 2. November 2023
    Revisionsverfahren
    Der vzbv legt gegen das Urteil Revision ein.
  • Donnerstag, 17. Juli 2025
    Mündliche Verhandlung vor dem BGH
    Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG).
  • offener Zeitpunkt
    Prozessende
    Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Klage.


Häufig gestellte Fragen

Was hat das Oberlandesgericht Hamburg am 26. Oktober 2023 entschieden?

In seinem Urteil  hat das Gericht festgestellt, dass die Klauseln zur Vertragsverlängerung, die Parship für Vertragsschlüsse bis zum 28.02.2022 verwendet hat, unzulässig sind, wenn der Vertrag eine Erstlaufzeit von maximal einem Jahr hatte. Bei Verträgen, die schon von Anfang an länger laufen sollten – also insbesondere 2-Jahres-Verträgen – hält das Gericht die Verlängerungsklausel für rechtmäßig. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht abgelehnt.

Kann ich mich der Klage noch anschließen?

Nein, eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.

Wie geht es nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg weiter?

Das Oberlandesgericht war in erster Instanz zuständig. Der vzbv hat das Urteil inzwischen dem Bundesgerichtshof zur Überprüfung vorgelegt. Er wird nun abschließend entscheiden.

Wann wird es die verbindliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs geben?

Das kann durchaus ein oder mehrere Jahre dauern. Während dieser Zeit können die Ansprüche der angemeldeten Verbraucher:innen aber nicht verjähren.


Aktuelle Meldung zur Klage

Person mit Mobiltelefon in der Hand

vzbv lässt Urteil gegen Parship durch Bundesgerichtshof prüfen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kämpft vor dem Bundesgerichtshof weiter für die Rechte der Parship-Kund:innen. Unter anderem hatte das Oberlandesgericht Hamburg den Nutzern der Online-Partnervermittlung das Recht verwehrt, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Nach Ansicht des vzbv haben sie ein Recht dazu.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Wärmepumpe
Unabhängig werden von teurem Gas und Öl, Klima schonen, Kosten sparen
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Obst und Gemüse im Supermarkt

Marktcheck: Weiterhin wenig Vielfalt bei Obst und Gemüse

2021 überprüften die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck erstmals das Angebot von Obst und Gemüse in Supermärkten. In einem neuen Marktcheck stellten sie jetzt fest: Obst und Gemüse mit kleinen Schönheitsfehlern schafft es nach wie vor meist nicht in die Supermarktregale.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.