Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.
Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.
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Termine
- Mittwoch, 1. Juli 2020
Wir klagen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Musterfeststellungklage gegen die Saalesparkasse beim OLG Naumburg ein. - Freitag, 18. September 2020
Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
Das Bundesamt für Justiz (BFJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BFJ für die Klage anmelden. - Montag, 16. November 2020
Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet
Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich bis zu diesem Stichtag in das Register eintragen, damit das Verfahren weiterläuft. - Montag, 16. November 2020
Letzte Chance zur Anmeldung
Betroffene konnten sich bis zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung zur Klage anmelden. - Dienstag, 17. November 2020
Mündliche Verhandlung
Beim Gericht fand die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen. Das Oberlandesgericht folgte in weiten Teilen den Anträgen des vzbv. Ein Urteil wurde noch nicht gesprochen. - Mittwoch, 18. Januar 2023
Zweiter Gerichtstermin
Heute findet der zweite Gerichtstermin statt. - Mittwoch, 8. Februar 2023
Oberlandesgericht erlässt Urteil
Das Oberlandesgericht gibt der Klage in entscheidenden Punkten statt. - Mittwoch, 15. März 2023
Revisionsverfahren
Der vzbv legt gegen das Urteil Revision ein. - Dienstag, 9. Juli 2024
Bundesgerichtshof (BGH) urteilt
Der Bundesgerichtshof entscheidet endgültig über die Klage. Er bestätigt das Urteil des OLG Naumburg. Betroffenen stehen Ansprüche auf Zinsnachzahlung zu.
- Was ist das Ergebnis des Klageverfahrens?
Die Saalesparkasse hat die Zinsen, die den Sparer:innen zustehen, falsch berechnet. Das Gericht hat festgelegt, wie die Zinsen hätten berechnet werden müssen. Daraus ergeben sich Nachzahlungsansprüche der Verbraucher:innen. Nähere Informationen zum Urteil des Bundesgerichtshofs finden Sie in unserer News.
- Wie hoch sind die Zinsansprüche?
Die Höhe der Ansprüche richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie der Spardauer und der Höhe der Einzahlungen. Häufig werden den Betroffenen aber vierstellige Summen zustehen.
- Ich habe an der Musterfeststellungsklage teilgenommen. Wie gehe ich nun weiter vor?
- Kann ich mich noch für die Klage anmelden?
Eine Teilnahme an dieser Musterfeststellungsklage ist nicht mehr möglich.
Aktuelle Meldung zur Klage
BGH schafft Klarheit für Prämiensparer
Im Streit um Zinsnachzahlungen aus Prämiensparverträgen hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute eindeutige Vorgaben gemacht. In dem Urteil über die Musterfeststellungsklage des vzbv gegen die Saalesparkasse hat er den Referenzzins, den das Oberlandesgericht Naumburg bestimmt hatte, bestätigt. Sparer:innen können die ihnen zustehenden Zinsen von der Sparkasse einfordern.