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Heizung und Warmwasser: So stellen Sie sich gut auf!

Stand:
Wir fassen zusammen, wie sich die Gaspreise entwickeln und was es künftig bei der Wahl des Gasanbieters sowie der Abschlagshöhe zu beachten gilt.
Ein Sparschwein neben einem Stromkabel, Wassertropfen und einer Heizung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Entlastungspakete entfallen, es ist davon auszugehen, dass teilweise höhere Kosten der Versorger an Sie weitergegeben werden.
  • Wer den Vertrag künftig wechseln will, wird im Jahr 2024 wahrscheinlich Tarife mit günstigeren Gaspreisen finden als im Jahr 2022 und 2023.
  • Versorger sind privatwirtschaftliche Unternehmen. Wenn ein Unternehmen in die Insolvenz gehen sollte, haben Kund:innen keinen Anspruch darauf, die Differenz zu hoher Abschläge zum Verbrauch ausgezahlt zu bekommen.
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Wir fassen zusammen, wie sich die Gaspreise entwickeln und was es künftig bei der Wahl des Gasanbieters sowie der Abschlagshöhe zu beachten gilt.

Energieversorgung, Inflation und politische Haushaltskrise: Irgendwas ist immer. Laufend müssen Verbraucher:innen Informationen immer neu einordnen und bewerten. Das kann auf Dauer anstrengend sein.

Wir helfen Ihnen mit den wesentlichen Informationen, damit Sie überflüssigen Ärger und zu hohe Kosten vermeiden und gut durch den Informations-Dschungel kommen.

Wie geht es mit den Gaspreisen weiter?

Zum Jahresstart 2024 sind die Energiepreisbremsen weggefallen. Zum 1. März 2024 wird zudem auch die Mehrwertsteuer wieder angehoben: von sieben auf 19 Prozent. Daher sind viele verunsichert: Wie werden sich die Gaspreise entwickeln?

Im Jahr 2022 verteuerten sich die Preise an den Energiebörsen massiv – der Grund für die angespannte Lage am Gasmarkt war der Überfall Russlands auf die Ukraine. Russland hielt sich nicht mehr an vereinbarte Lieferungen. Auch Deutschland war davon betroffen: Seit September 2022 liefert Russland kein Erdgas mehr an die Bundesrepublik. Russland war wesentlicher Lieferant, die deutsche Regierung musste daher schnell Ersatz finden: andere Energiequellen, andere Handelspartner, die Gas liefern. Dazu haben sich die europäischen Länder auch zusammengetan und seitdem viel Geld in Projekte investiert, die die Energieversorgung unabhängiger von nur einem Handelspartner machen sollen. Man spricht dabei auch von Versorgungssicherheit. Außerdem haben sich deutsche Politiker:innen um neue Partnerschaften und Abkommen für die Energieversorgung bemüht. Das hat funktioniert: Deutschland ist zu Beginn des Winters 2023/2024 mit vollen Gasspeichern ausgestattet.

Expert:innen gehen davon aus, dass die Gaspreise nicht weiter steigen, sondern sich mittelfristig auf einem etwas höheren Niveau als vor dem Krieg in der Ukraine einpendeln. Das heißt: Es bleibt zwar dauerhaft teurer, weitere starke Preisanstiege sind aber eher unwahrscheinlich. Es bedeutet aber auch: Es lohnt sich weiterhin sparsam mit der Energie umzugehen. Tipps zum sparsamen Heizen finden Sie hier.

Die Entlastungspakete entfallen – was das für Sie bedeutet

Seit dem 1. Januar 2024 sind die Preisbremsen für Gas und andere Wärmequellen entfallen. Außerdem steigt die Mehrwertsteuer für die Gas-Beschaffung wieder von sieben auf 19 Prozent. Das betrifft erst einmal die Versorger, es ist aber davon auszugehen, dass diese zumindest nach und nach oder teilweise die höheren Kosten an ihre Kund:innen weitergeben werden. Das heißt: Künftige Abrechnungen nach alten Tarifen könnten wieder teurer werden. Das gilt insbesondere, wenn Sie von den Preisbremsen profitiert haben, weil der Arbeitspreis ihres Tarifs über dem gedeckelten Betrag lag: Alles darüber übernahm für bis zu 80 Prozent des Haushaltgebrauchs des Vorjahres der Staat.

Allerdings: Zum Jahresbeginn sind die Großhandelspreise, die die Versorger selbst am Markt für Strom und Gas zahlen, weiter gesunken. Wer den Vertrag künftig wechseln will, wird im Jahr 2024 wahrscheinlich Tarife mit günstigeren Gaspreisen finden als im Jahr 2022 und 2023. Viele Anbieter haben zum Jahreswechsel eine Preissenkung angekündigt.

Es kann sich also lohnen, den Anbieter für Ihre Wärmeversorgung zu wechseln. Werfen Sie dazu zunächst einen Blick auf Ihren aktuellen Tarif: Mehr als 10-12 Cent pro Kilowattstunde Gas und 30-36 Cent pro Kilowattstunde Strom sollte aktuell niemand mehr zahlen.

Wessen vertraglicher Arbeitspreis oberhalb von 12 Cent pro Kilowattstunde Gas beträgt, mehr als 9,5 Cent pro Kilowattstunde Fernwärme und mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde Strom, wird die weggefallenen Preisbremsen voraussichtlich im Portemonnaie spüren, da teurere Tarife bisher durch die Energiepreisbremsen gedeckelt waren. In diesem Fall ist ein Anbieter- oder Tarifwechsel ratsam. Worauf es beim Anbieterwechsel zu achten gilt, erfahren Sie hier.

Achten Sie bei der Suche nach einem neuen Anbieter nicht nur auf den Preis, sondern auch darauf, ein seriöses Unternehmen zu finden. Das erspart unter Umständen viel Ärger oder sogar finanzielle Verluste. Achten Sie außerdem auf folgendes:

  • Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit Ihres bisherigen Vertrags.
  • Checken Sie aktuellere Tarifangebote Ihres bisherigen Versorgers.
  • Achten Sie bei den Preisen auf Vergleichsportalen darauf: Ist bei besonders günstigen Angeboten ein Bonus oder eine zeitweise Ermäßigung verrechnet?

Eine Vertragslaufzeit von zwölf Monaten ist empfehlenswert.

Wie hoch sollte mein Abschlag sein?

Es gibt also viele Variablen, die die Energiepreisentwicklung in Zukunft beeinflussen. Es ist allerdings keine gute Idee, die eigenen Vorauszahlungen für Heiz- und Stromkosten möglichst hoch anzusetzen.

Das hat gleich mehrere Gründe:

  • In finanziellen Notlagen: Falls es finanziell einmal eng wird, können zu hohe Abschläge die Höhe des sogenannten sozialrechtlichen Bedarfs senken. Im schlimmsten Fall erhält man bei einem finanziellen Engpass dann keine Hilfe vom Jobcenter, obwohl man eigentlich Anspruch darauf hätte.
  • Bei Abrechnung der Wärmekosten über den Mietvertrag: Vorauszahlungen sind Teil der Miete, die Sie schulden. Wer seine Miete nicht pünktlich bezahlen kann, geht ein Kündigungsrisiko ein. Deshalb sollte die Mietzahlung inklusive Nebenkosten nicht höher sein als notwendig.
  • Bei direktem Vertrag mit einem Energie-Versorger: Versorger sind privatwirtschaftliche Unternehmen. Wenn ein Unternehmen in die Insolvenz gehen sollte, haben Kund:innen keinen Anspruch darauf, die Differenz zu hoher Abschläge zum Verbrauch ausgezahlt zu bekommen.

Wer auf Nummer Sicher gehen will, spart am besten selbst Geld für die Nebenkostenabrechnung – schließlich gibt es endlich wieder Zinsen auf die meisten Tagesgeldkonten. Wer mit einer höheren Nachzahlung auch im kommenden Jahr rechnet, kann den Geldbetrag zum Beispiel monatlich auf einem verzinsten Konto ansparen.

Wie hoch ein angemessener Abschlag ist, können Sie mit dem Abschlagsrechner der Verbraucherzentralen ausrechnen.

Tipp: Das Phishing-Radar der Verbraucherzentrale informiert über bekannte, betrügerische E-Mails, die derzeit kursieren.

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Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.