Flugverspätung oder dein Flieger hebt garnicht erst ab?

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In diesem Video erklärt euch unsere Juristin Désirée Fuchs, was ihr tun könnt, wenn euer Flug verspätet ist oder komplett ausfällt.
Frau klärt über Rechte bei Flugverspätung auf

Lange Warteschlangen am Check-In, Flugverspätungen oder Euer Flieger hebt garnicht erst ab? Manchmal endet die Urlaubsfreude bereits am Flughafen. In diesem Video erklärt euch unsere Juristin Désirée Fuchs, welche Rechte ihr habt.

Viel Spaß beim Ansehen.

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Video: "#Flugverspätung oder dein Flieger hebt garnicht erst ab? Das sind deine Rechte"

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0:22 Welche Rechte habe ich bei #Flugverspätung, Nichtbeförderung oder #Flugannullierung?
01:15 Wann gilt die Europäische Fluggastrechteverordnung?
02:03 Gilt die Europäische Fluggastrechteverordnung auch bei Pauschalreisen?
02:31 Was muss ich am Flughafen beachten?
03:19 Wo bekomme ich Hilfe?

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.