Tickets und Events: Welche Rechte habe ich beim Ticketkauf

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In diesem Video erklärt Juristin Désirée Fuchs, welche Rechte Sie bei Konzerttickets und Events haben.
Frau erklärt zu Tickets und Events

Wie lange habe ich Zeit, um mein Ticket zurückzugeben?

Mein gebuchtes Konzert fiel wegen Corona aus. Muss ich einen Gutschein vom Veranstalter akzeptieren?

Was kann ich tun, wenn der Künstler viel zu kurz auftritt?

Diese und andere häufig gestellte Fragen aus der Rechtsberatung der saarländischen Verbraucherzentrale beantwortet Juristin Désirée Fuchs. Viel Spaß beim ansehen.

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00:00 Beginn
00:18 Wie lange habe ich Zeit, um mein Ticket zurückzugeben?
00:34 Das Konzert wird abgesagt. Was nun?
01:04 Bekomme ich auch meine Vorverkaufsgebühren zurück?
01:18 Mein Konzert fiel wegen Corona aus. Der Veranstalter bietet mir nur einen Gutschein an. Darf er das?
02:06 Worauf sollte ich beim Ticketkauf im Internet achten?
02:20 Was kann ich tun, wenn der Künstler viel zu kurz auftritt?

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.