So verbraucherfreundlich ist der Koalitionsvertrag

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zeigt wie verbraucherfreundlich der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition ist.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Koalitionsvertrag beinhaltet alle Kernforderungen des vzbv an die Bundesregierung
  • Einige Maßnahmen bieten die Chance auf nennenswerte Fortschritte.
  • Der vzbv hat den Koalitionsvertrag geprüft und einzelne Maßnahmen aus Sicht des Verbraucherschutzes bewertet.
Off

Die Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stellte am 24. November 2021 ihren Koalitionsvertrag vor. Mit dem Vorhaben „Mehr Fortschritt wagen“ möchte die zukünftige Bundesregierung auch den Verbraucherschutz stärken. Neben einem vielversprechenden Verbraucherschutzkapitel sollten die Interessen der Verbraucher:innen auch bei den zentralen Herausforderungen wie

  • der Klimakrise,
  • der Digitalisierung oder
  • der Gesundheits- und Pflegeversorgung

im Fokus stehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Maßnahmen im Koalitionsvertrag geprüft und aus Sicht des Verbraucherschutzes bewertet.

57

Maßnahmen bieten die Chance auf nennenswerte Fortschritte

30

Maßnahmen sind zu unkonkret, um sagen zu können, wie sie sich auf Verbraucher:innen auswirken

9

Maßnahmen bieten keine Chance für Fortschritte oder könnten die Situation sogar verschlechtern.

Eine genaue Bewertung der einzelnen Maßnahmen finden Sie in der Bewertung des vzbv.

 

Der Koalitionsvertrag beinhaltet alle der 11 Kernforderungen an die Bundesregierung des vzbv für eine neue – eine faire, krisenfeste und nachhaltige – Verbraucherpolitik. In den ersten 100 Tagen sollte die neue Bundesregierung aus Sicht des vzbv folgende 11 Vorhaben auf den Weg bringen:

  1. Angemessener finanzieller Ausgleich für steigende Energiepreise für private Haushalte mit geringen Einkommen.
  2. Änderung der Klimaschutz- und Energiegesetze einleiten, mit dem Ziel die Verbraucher:innen in den Mittelpunkt der Energiewende zu stellen.
  3. Gesetzentwurf zu Lebensdauerangaben durch Hersteller und einem Recht auf Reparatur.
  4. Gesetzentwurf für ein Verbot von an Kinder gerichtetes Lebensmittelmarketing für Produkte mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt.
  5. Beauftragung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) mit der Umsetzung der Vergleichswebsite für Kontoentgelte.
  6. Sicherung von starken Nutzerrechten in den anstehenden europäischen Trilogverhandlungen zur Regulierung von Online-Plattformen (Digital Service Act und Digital Market Act).
  7. Gesetzentwurf zur verbraucher- und anwenderfreundlichen Umsetzung der EU-Verbandsklage.
  8. Gesetzentwurf für ein Faireres Verbraucherverträgegesetz, u.a. zur Einführung einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene langfristige Verträge.
  9. Initiierung eines Prozesses zur Festlegung von Qualitätskriterien und Standards für Angebote und Erreichbarkeit für urbane und ländliche Räume unter Einbeziehung aller Beteiligten einschließlich der Verbraucherorganisationen.
  10. Gesetzentwurf zu einer neuen dauerhaften staatsfernen Struktur der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) unter Leitung von Patienten- und Verbraucherorganisationen.
  11. Grundlagen für ein Kooperationsgebot im Bildungsbereich schaffen.

 

 

Weitere Informationen zur Bewertung des Koalitionsvertrages finden Sie hier:

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.