Am Rosenmontag, 3. März, ist die Verbraucherzentrale Saarland an allen Standorten (Saarbrücken, Trierer Str. 40 und Ursulinenstr. 63 sowie Dillingen) für den Publikumsverkehr geschlossen. Ab Dienstag, 4. März, öffnen alle Anlaufstellen wieder zu den gewohnten Zeiten.

Checkliste: Müssen Sie die Inkassokosten zahlen?

Es kam ein Schreiben von einem Inkassobüro. Das sind Firmen, die für andere Leute Forderungen eintreiben. Sie wollen Geld für eine offene Rechnung und zusätzlich Inkassokosten. Müssen Sie das bezahlen? Mal checken!
Mann sitzt am Schreibtisch und liest ein Anschreiben eines Inkassounternehmens
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Inkassokosten zahlen? Beantworten Sie die Fragen mit ja oder nein

  1. Gibt es eine offene Rechnung? Haben Sie etwas gekauft oder vergessen die Telefonrechnung zu bezahlen?
  2. Stimmt die Hauptforderung, also der Preis für die Ware oder Leistung, mit der Originalrechnung überein?
  3. Wurden Sie vor dem Schreiben des Inkassobüros nochmals zur Zahlung aufgefordert? Oder stand schon auf der Rechnung, dass es Ärger gibt, wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlen?
  4. Sie verlangen Mahnkosten. Ist die Höhe korrekt? Die erste Mahnung darf normalerweise nichts kosten! Für jede weitere Mahnung sind bis zu 3 € in Ordnung.
  5. Das Inkassobüro will dafür, dass es sich um die offene Rechnung kümmert, Geld haben. Ist die Höhe in Ordnung? Bei einer offenen Rechnung bis 500 Euro sind Inkassokosten bis zu 29,40 € zulässig, wenn die Forderung nach Erhalt des ersten Inkassoschreibens sofort bezahlt wird.

Haben Sie überall mit „ja“ geantwortet? Dann müssen Sie so schnell es geht bezahlen, um weitere Kosten zu vermeiden. Können Sie nicht zahlen oder sind sich unsicher, dann brauchen Sie Rat. Den erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale: www.verbraucherzentrale.de/beratung

Brief-Ärger

Inkasso-Check

Müssen Sie wirklich zahlen? Hier können Sie Inkassoforderungen kostenlos überprüfen.

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.