Handytarife: Feiner Unterschied zwischen 4 Wochen und 1 Monat Laufzeit

Stand:
Flatrates und Datenvolumen mit kurzer Laufzeit: Bei vier Wochen müssen Kunden 13-mal im Jahr zahlen, bei einem Monat nur 12-mal.
justyle - AdobeStock.com

Das Wichtigste in Kürze:

  • Viele Mobilfunkanbieter bieten Flatrates und Datenvolumen als Paket mit kurzer Laufzeit an.
  • Einige Anbieter haben die Laufzeit von 1 Monat auf 4 Wochen umgestellt. Kunden bezahlen dadurch 13 Pakete im Jahr statt 12.
  • Bestehende Verträge dürfen nur umgestellt werden, wenn der Kunde hierüber informiert wurde.
Off

Flatrates und Datenpakete werden bei vielen Mobilfunk-Anbietern als Paket mit kurzer Laufzeit vertrieben. Dies ist meist bei Prepaid-Angeboten der Fall. Für einen Festbetrag pro Monat erhält der Nutzer Datenvolumen und Freiminuten oder eine Flatrate. Kurze Laufzeiten sind grundsätzlich positiv. Denn so bleibt man flexibel und kann schnell in einen anderen Tarif oder zu einem anderen Anbieter wechseln.

4 Wochen sind nicht 1 Monat

In diesen Paketen war bislang in der Regel ein Festbetrag pro Monat fällig (z. B. 8,99 €). Inzwischen haben viele Anbieter die Laufzeit auf 4 Wochen geändert. Auf das Jahr gerechnet bedeutet das: Der Kunde muss 13-mal im Jahr den Paketpreis bezahlen. Denn ein Jahr hat etwas mehr als 52 Wochen. Durch 4 Wochen geteilt ergibt das eben 13 Abrechnungszeiträume – anstatt 12 bei monatlicher Abrechnung.

Öfter bezahlen, öfter neues Datenvolumen

Anbieter dürfen die Konditionen ihres Angebots und damit auch die Laufzeit grundsätzlich frei bestimmen. Wer auf der Suche nach einem neuen Handytarif ist, sollte genau hinschauen: Gilt der Paketpreis für 1 Monat oder nur für 4 Wochen? Eine Laufzeit von 4 Wochen bedeutet: 13-mal im Jahr bezahlen. Allerdings gibt es dafür auch 13-mal im Jahr neues Datenvolumen.

Bestandskunden müssen informiert werden

Ein bereits gebuchtes Paket mit monatlicher Abrechnung läuft zunächst weiter wie gewohnt. Allerdings dürfen sich die Anbieter in ihren AGB vorbehalten, ihre Tarife und Konditionen unter bestimmten Bedingungen zu ändern. Möchte ein Anbieter auch für bestehende Verträge den Abrechnungszeitraum auf 4 Wochen verkürzen, liegt eine beabsichtigte Vertragsänderung vor. Hierüber muss er den Kunden in jedem Fall informieren und ihm ein Widerspruchs- oder Kündigungsrecht einräumen. Eine "heimliche" Umstellung ist nicht zulässig.

Die Pakete können aber in der Regel ohnehin monatlich gekündigt werden. Ob dies sinnvoll ist, muss jeder selbst entscheiden. Oftmals wurde die Verkürzung der Laufzeit mit einer Erhöhung des Datenvolumens verbunden. Ein Vergleich lohnt sich in jedem Fall.

Änderungen im Telekommunikationsgesetz 2021

Am 1. Dezember 2021 ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft getreten. Mit ihr verbessern sich die Rechte für Kund:innen im Bereich Telekommunikation. Dazu gehören:

  • Kürzere Kündigungsfristen bei automatischen Vertragsverlängerungen,
  • ein Minderungs- und Kündigungsrecht bei zu geringer Bandbreite,
  • Entschädigungen in verschiedenen Fällen und
  • mehr Transparenz.

Die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie zusammengefasst.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Stethoskop auf einem Tisch neben einem Laptop

Arzttermin online buchen mit Doctolib und Jameda: Nicht nutzerfreundlich

Einen Arzttermin online buchen – das wirkt einfach, vor allem, wenn die Praxis telefonisch schwer erreichbar ist. Doch ein aktueller Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt: Die bekannten Plattformen Doctolib und Jameda sind alles andere als nutzerfreundlich.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will nun auch in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Koalitionsvertrag 2025: Was er für Verbraucher:innen bedeutet

Die nächste Bundesregierung aus Union und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag etliche Maßnahmen angekündigt, die den Alltag von Verbraucher:innen verbessern sollen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat 100 dieser Vorhaben geprüft – mit gemischtem Fazit, auch wenn die Richtung stimmt.