Invalidenrente: Aufs Geburtsjahr kommt es an

Stand:
Wer aus gesundheitlichen Gründen seine Arbeitskraft verliert, bevor er das Pensionsalter erreicht hat, hat Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Off

Das Gesetz unterscheidet zwischen vollständiger und teilweiser Erwerbsminderung. Sind die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente gegeben, bekommt ein Versicherter eine volle Erwerbsminderungsrente, wenn er aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer Behinderung innerhalb einer Fünf-Tage-Woche weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.

Lediglich die Hälfte der Rente geht an diejenigen, die innerhalb der Fünf-Tage-Woche noch drei aber nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können. Es sei denn, es lässt sich keine Teilzeitstelle finden. Dann steht dem Versicherten der volle Satz zu.

Völlig leer gehen alle aus, die noch mindestens sechs Stunden arbeiten können. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherte noch seinen angestammten Beruf ausüben kann. Geprüft wird allein die Fähigkeit, irgendeiner Tätigkeit nachzugehen.

Eine Sonderregelung sieht das Gesetz für alle vor, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden. Sie haben weiterhin Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente (sogenannte Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit). Dabei wird geprüft, ob der Arbeitnehmer nur noch weniger als sechs Stunden in dem bislang ausgeübten Beruf tätig sein kann. In diesem Zusammenhang stellt sich die - in den letzten Jahren häufig zu Gerichtsverfahren führende - Frage, ob der Versicherte einer zumutbaren anderen Tätigkeit (sogenannter Verweisungsberuf) nachgehen kann. Auch für die Höhe dieser Rente gilt: Sie liegt erheblich niedriger als vor der Reform.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an allen deutschen Flughäfen für Montag, den 10. März an. Auch einige Nahverkehrsbetriebe informieren über Streiks im ÖPNV ab Montag, teils für mehrere Tage. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Was Sie als Versicherungsnehmer:in jetzt wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.