Krankenversicherung für das Gap Year abschließen
Ob Blinddarmentzündung, Zahnschmerzen oder Grippe – auch während eines Gap Years kann ein Arztbesuch oder ein Aufenthalt im Krankenhaus notwendig werden. Bei der Planung der Auszeit ist daher vor allem wichtig, dass eine private Auslandsreisekrankenversicherung für das jeweilige Land abgeschlossen wird. Wichtig: Die Versicherung sollte in Dauer und Umfang zur Reise passen und im Krankheitsfall auch die Transportkosten für die Rückkehr nach Deutschland übernehmen.
Was passiert mit der Krankenversicherung in Deutschland?
Wer gesetzlich krankenversichert, unter 25 und in der ersten Ausbildung ist, ist in der Regel ohne zusätzliche Kosten in der Familienversicherung der Eltern mitversichert. Auch die Teilnahme an bestimmten Programmen im Ausland zählt als Ausbildung in diesem Sinne. Dann kann man einfach so versichert bleiben.
Wer nicht familienversichert ist, sondern etwa in der studentischen Krankenversicherung pflichtversichert ist, bleibt so lange weiter kostenpflichtig versichert wie er /sie als Student:in eingeschrieben ist. Am besten sollte man mit seiner Krankenkasse klären, ob gegebenenfalls eine Unterbrechung möglich ist.
Nach der Rückkehr aus dem Ausland können gesetzlich Versicherte in der Regel wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland.
Privat Krankenversicherte sollten Kontakt zu ihrem Krankenversicherer aufnehmen und klären, ob und wie lange Gesundheitsleistungen im Ausland erstattet werden oder ob ein Ruhen der Versicherung möglich ist.
Die Vereinbarung einer zum Gap Year passenden Anwartschaftsversicherung ermöglicht den reibungslosen Wiedereinstieg nach Rückkehr.
Haftpflichtversicherung auch für Jahr im Ausland
Wer Schäden verursacht, muss dafür haften – auch dann, wenn er sie nicht vorsätzlich herbeigeführt hat. Insbesondere wenn Menschen verletzt werden und bleibende Behinderungen davontragen, können auf den Verursachenden Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe zukommen. Die private Haftpflichtversicherung ist daher eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, auch wenn man im Ausland unterwegs ist.
Kinder sind in der Regel bei ihren Eltern mitversichert - auch noch im 1. ununterbrochenen Ausbildungsgang. Zunächst sollte anhand der Versicherungsbedingungen geprüft werden, ob eine Absicherung über die Familienversicherung besteht.
Wie sich der Versicherungsschutz im Ausland gestaltet, hängt vom gewählten Haftpflicht-Tarif ab. Nur bei ganz wenigen Anbietenden ist der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht auf Deutschland beschränkt. In der Regel sind Versicherte auf der ganzen Welt abgesichert, oftmals sogar ohne zeitliche Begrenzung. Zeiträume von 12 und noch mehr Monaten sind durchaus üblich.
Welche Vorgaben die Versicherung konkret macht, ist den Tarifdetails der jeweiligen Police zu entnehmen. Es empfiehlt sich, das Kleingedruckte genau zu lesen.
Gepäckversicherung für Gap Year ist unnötig
Viele junge Erwachsene erkunden die Welt auf eigene Faust – oft mit dem Rucksack auf dem Rücken. Wird dieser geklaut, ist der Ärger groß. Trotzdem raten wir von einer Gepäckversicherung ab. Warum? Die Gepäckversicherung ist ziemlich teuer (rund 500 Euro für 365 Tage und bei einer Versicherungssumme von 2.000 Euro). Zudem wird nur der Zeitwert der verlorenen Gegenstände ersetzt, nicht der Neuanschaffungspreis. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Einschränkungen in den Bedingungen der Versichernden.
Konto in Deutschland reicht meist aus
Wer im Ausland lebt, benötigt in der Regel auch ein Konto. Doch kann das deutsche Girokonto für das Auslandsjahr einfach weiterlaufen und hierfür genutzt werden? In der Regel: ja.
Innerhalb Europas bestehen nur selten Einschränkungen. In manchen Ländern kann es sinnvoll sein, auch vor Ort ein Konto einzurichten, um tägliche Bankgeschäfte kostengünstig abwickeln zu können. So oder so ist ein deutsches Konto aber als Basis immer zu empfehlen – auch für den Fall, dass es Probleme mit dem ausländischen Konto geben sollte. Vor jedem Aufenthalt ist jedoch mit der Bank in Deutschland zu klären, welche Leistungen und zu welchen Konditionen im Ausland genutzt werden können.
- Sind Überweisungen an ausländische Bankverbindungen möglich?
- Welche Kosten entstehen?
- Lässt sich Bargeld an den Geldautomaten meiner Aufenthaltsorte kostenfrei oder kostengünstig abheben?
Vor allem bei Kreditkarten lohnt sich ein 2. Blick aufs Angebot. Ausschlaggebend sollten nicht nur die reinen Kosten, sondern auch die Details der Konditionen sein. Mit manchen Karten lässt sich an jedem Geldautomaten der Welt kostenfrei Geld abheben, bei anderen sind die Kontobewegungen zeitlich oder räumlich limitiert. Auch die Abbuchungsvorgänge vom Konto können zu bösen Überraschungen führen, nämlich dann, wenn die Kreditkartensumme in Raten und mit teuren Zinsen eingezogen wird.
In immer mehr Ländern ist es üblich, auch Kleinstbeträge, wie den Brötchenkauf beim Bäcker oder den Cappuccino im Café bargeldlos mit Karte zu zahlen. Wichtig ist dann, eine Giro- oder Kreditkarte zu wählen, bei der nicht für jeden Zahlungsvorgang Gebühren berechnet werden. Das kann sonst schnell hohe Kosten verursachen.
Kreditkarte für das Gap Year empfehlenswert
Es empfiehlt sich, neben der Girokarte auch noch eine Kreditkarte im Gepäck zu haben. In immer mehr Ländern ist es üblich, auch Kleinstbeträge, wie den Brötchenkauf beim Bäcker oder den Cappuccino im Café bargeldlos mit Karte zu zahlen. Wichtig ist zu wissen, welche Bezahlmethoden und Karten im Zielland besonders weit verbreitet sind. Auch wer eventuell einen Mietwagen im Ausland buchen möchte, sollte eine Kreditkarte vorweisen können. Schließlich ist es immer gut, mehrere Zahlungsmittel zur Verfügung zu haben, sollte es einmal Probleme mit einer Karte geben oder diese beispielsweise gestohlen werden.
Wichtig bei der Wahl der Kreditkarte ist, sich neben den Kosten auch die Details der Konditionen genau anzuschauen. Bezahlvorgänge sollten kostenlos sein, sonst wird es schnell teuer.
Mit manchen Karten lässt sich an jedem Geldautomaten der Welt kostenfrei Geld abheben, bei anderen sind die Kontobewegungen zeitlich oder räumlich limitiert.
Vorsicht ist geboten bei Kreditkarten mit flexibler Rückzahlung. Da kann man schnell in eine Schuldenfalle geraten, denn die Möglichkeit, nur einen Teilbetrag zurückzuzahlen, zieht hohe Zinsen auf den restlichen Betrag nach sich, den man dann in den nächsten Monat mit nimmt. Um das zu vermeiden, sollten die Rückzahlungsoptionen in den Einstellungen angepasst oder stets zuverlässig der gesamte Betrag am Monatsende selbst überwiesen werden.
Läuft das Kindergeld beim Jahr im Ausland weiter?
Kindergeld erhalten Eltern bis zur Volljährigkeit ihrer Kinder. Wer danach noch – bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs – Kindergeld beziehen will, muss entweder eine laufende Schul- oder Berufsausbildung nachweisen, einen Studienplatz vorweisen können oder bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet (und vor Ort verfügbar sein).
Einige Gap-Year-Programme wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) oder das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) und der Bundesfreiwilligendienst werden als eine Art Ausbildung angesehen. In diesem Fall läuft das Kindergeld auf Antrag weiter. Bei Sprachreisen, Work & Travel-Programmen, Au-Pair-Jobs (ohne Sprachkurs) oder auch Praktika im Ausland, die nicht Teil eines Studiums sind, gibt es dagegen kein Kindergeld. Es empfiehlt sich, vorab zu klären, welche Programme unter welchen Bedingungen zum Bezug von Kindergeld berechtigen. Wer nach der Rückkehr aus dem Ausland die Voraussetzungen erfüllt, kann natürlich erneut Kindergeld beantragen.
Übrigens: Für Übergangszeiten zum Beispiel zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- oder Studienbeginn, gibt es auch Kindergeld. Die Übergangszeit darf nur nicht länger als vier Monate sein.
Visum fürs Auslandsjahr?
Wer im Ausland legal leben und arbeiten möchte, braucht in vielen Ländern ein Visum. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes finden sich bei den "Reise- und Sicherheitshinweisen" der ausgewählten Länder unter dem Begriff "Einreise und Zoll" Informationen über die notwendigen Reiseunterlagen sowie gegebenenfalls Verlinkungen auf die Seite der zuständigen Botschaft, bei der das Visum beantragt werden kann.
Impfungen und Medikamente im Blick behalten
Andere Länder, andere Krankheiten – über notwendige Impfungen sollte man sich im Vorfeld genau informieren und ausreichend Zeit einplanen. Oftmals müssen mehrere Schutzimpfungen nachgeholt oder gänzlich neu vorgenommen werden. Einige Krankenkassen bzw. Privaten Krankenversicherer erstatten Kosten für Reiseimpfungen.
Informationen darüber, welche Impfungen vor Reiseantritt erfolgen sollten, finden sich auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Dort kann dann das jeweilige Reiseland ausgewählt werden. Die Hinweise zu Impfungen sind unter "Reise- und Sicherheitshinweise" beim Thema Gesundheit veröffentlicht.
Tipp: Auf der Reise in die Ferne sollte auch eine kleine Reiseapotheke mit den wichtigsten Medikamenten (z.B. gegen Kopfschmerzen und Durchfall sowie Pflaster) nicht fehlen.
Werden ständig Medikamente benötigt, sollte eine Bescheinigung des behandelnden Arztes hierüber mitgeführt werden, entweder in der Sprache des Reiselandes oder auf Englisch. Ebenso ist es hilfreich, seine Blutgruppe zu kennen.
Internationalen Führerschein beantragen?
Der deutsche Führerschein ist in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anerkannt. In den übrigen Ländern innerhalb der EU ist die deutsche Fahrerlaubnis ebenfalls meistens ausreichend - aber eben nicht in allen. Das ist vorab zu prüfen. Teilweise werden, wie beispielsweise in Estland, ältere Führerscheine nicht anerkennt, sondern nur die im EU- oder Scheckkartenformat. Manchmal ist auch eine Übersetzung des Führerscheins nötig. Genauere Informationen finden sich auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes, unter "Reiseinfos" beim jeweiligen Reiseland.
Wer sein Gap Year im außereuropäischen Ausland verbringen und Auto fahren will, muss beim Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle) seines Wohnortes einen internationalen Führerschein beantragen. Bei dem internationalen Führerschein handelt es sich um kein eigenständiges Dokument, sondern um ein Zusatzdokument, das nur im Zusammenhang mit dem nationalen Führerschein gültig ist.
Handyvertrag fürs Gap Year
Bei einem Auslandsaufenthalt innerhalb der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen gilt "Roam like home". Das heißt, dass keine höheren Kosten anfallen, als bei der Nutzung zu Hause.
Doch Achtung: Stellt der Anbietende fest, dass man innerhalb von 4 Monaten mehr Zeit im EU-Ausland verbringt und den Tarif dort mehr nutzt als im Heimatnetz, kann er für Telefonate, SMS und Datenvolumen zusätzliche Gebühren erheben. Er muss mit 2 Wochen Vorlaufzeit über anstehende Roaming-Aufschläge informieren.
Wird das Gap Year hingegen im außereuropäischen Ausland verbracht, kommt eine Nutzung des deutschen Mobilfunkvertrages normalerweise von Anfang an nicht in Betracht. Telefonieren und die Nutzung mobiler Daten sind regelmäßig mit (sehr) hohen Kosten verbunden.
In den allermeisten Fällen empfiehlt es sich daher, vor Ort eine Prepaid-Karte zu erwerben. Um nicht zusätzlich noch den deutschen Mobilfunkvertrag weiter zu zahlen, sollte man prüfen, ob dieser gekündigt werden kann. Ist die Mindestvertragslaufzeit bereits abgelaufen, so ist das jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist möglich.
Ist eine Kündigung aufgrund der bestehenden Mindestvertragslaufzeit nicht möglich oder ist es einem wichtig, die konkrete Rufnummer nach der Rückkehr weiter zu nutzen, kommt ggfs. auch eine Stilllegung des Vertrages in Betracht. Das heißt, dass während dieses Zeitraums keine Entgelte gezahlt werden und sich der Mobilfunkvertrag im Gegenzug um diese Monate verlängert. Unter Umständen ist auch ein rechtzeitiger Wechsel in einen Vertrag mit sehr niedriger Grundgebühr möglich.
Achtung: Während des Fluges, nicht nur bei Start und Landung, sollte immer der Flugmodus eingeschaltet sein. Wird das Smartphone im Flugzeug ohne eingeschalteten Flugmodus genutzt (zum Beispiel um Fotos zu verschicken), kann es teuer werden. Es können hohe Roaming-Kosten entstehen. Das gilt übrigens selbst dann, wenn das Handy im Flugzeug nicht aktiv genutzt wird. Die mobilen Geräte können sich nämlich auch eigenständig ins Board-Netz einwählen. Ähnliches gilt auch auf Schiffen.