Tickets zum Selberausdrucken: Eventims "print@home"-Gebühr unzulässig

Stand:
Eine pauschale "Servicegebühr" in Höhe von 2,50 Euro für eine Eintrittskarte zum Selbstausdrucken ist unzulässig, urteilte der BGH.
Karten von Eventim

Das Wichtigste in Kürze:

  • Elektronisch zugeschickte Eintrittskarten zu Hause auszudrucken, darf nichts zusätzlich kosten.
  • Das hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2018 geurteilt – es ging um den Händler Eventim.
  • Nach Ansicht der Verbraucherzentralen muss Eventim nun zu Unrecht erhobene Entgelte für "ticketdirect" zurückzahlen.
  • Betroffenen bieten die Verbraucherzentralen einen Musterbrief.
Off

Ticketkäufer:innen haben bei Internet-Bestellungen von Eintrittskarten für Konzerte, Sportevents oder andere Veranstaltungen häufig und über eine Vielzahl von Anbietern hinweg eine "print@home"-Option zur Auswahl. Hierbei werden die Tickets nicht per Brief zugeschickt, sondern nach elektronischer Übermittlung, zum Beispiel per E-Mail, am heimischen Rechner ausgedruckt.

Eventim, Marktführer in der Ticketvermittlung, verlangte für diese "ticketdirect"-Option pauschal eine "Servicegebühr" in Höhe von bis zu 2,50 Euro – und das, obwohl für die Übermittlung weder Porto- noch Materialkosten anfallen.

Der BGH hat im August 2018 in letzter Instanz zu Gunsten der Verbraucherzentrale NRW entschieden und die Revision von Eventim zurückgewiesen (AZ. III ZR 192/17).

Nach unserer Ansicht sind nun zu Unrecht erhobene Entgelte für "ticketdirect" durch Eventim an die Kunden zurückzuzahlen. Zusätzlich finden Betroffenen hier auch einen Musterbrief, mit dem sie zur Rückzahlung auffordern können. Das Urteil hat aus unserer Sicht grundsätzliche Bedeutung und betrifft marktweit auch weitere Anbieter, die pauschal Geld im Zusammenhang mit dem Selbstausdrucken von Eintrittskarten verlangen.

Sie haben Ärger mit Tickets für Veranstaltungen?

Unser interaktives Tool hilft mit einer ersten rechtlichen Einschätzung und in vielen Fällen auch mit einem Musterschreiben, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Grafik zu falschen Heilungsversprechen bei Multipler Sklerose

Heilung durch Nahrungsergänzung? Falsche Versprechen bei Multipler Sklerose

Derzeit laufen bei TikTok und Instagram Clips, in denen Influencer Heilung bei Multipler Sklerose durch "Health Mission" versprechen. Demnach würden Betroffene nach einer Kur mit Nahrungsergänzungsmitteln wieder gehen können. Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor derlei Gesundheitsversprechen.
Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Dach

Ikea-Solaranlagen werden nicht von Ikea verkauft

Online und in seinen Märkten wirbt Ikea mit dem Verkauf von Solaranlagen. Doch das schwedische Möbelhaus verkauft die Anlagen nicht. Darauf muss deutlicher hingewiesen werden.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.