Am Rosenmontag, 3. März, ist die Verbraucherzentrale Saarland an allen Standorten (Saarbrücken, Trierer Str. 40 und Ursulinenstr. 63 sowie Dillingen) für den Publikumsverkehr geschlossen. Ab Dienstag, 4. März, öffnen alle Anlaufstellen wieder zu den gewohnten Zeiten.
"Singles' Day", "Black Friday", "Cyber Monday", "Amazon Prime Days": Der Online-Handel wartet immer wieder mit Rabattschlachten auf. Das nutzen auch Betrüger. Sechs Tipps für sicheres Shoppen.
Foto:
Andrey Popov / stock.adobe.com
Das Wichtigste in Kürze:
Bei riesigen Schnäppchen an Aktions-Tagen des Online-Handels sollten Sie sich nicht unter Kaufdruck setzen lassen. Oft ändern Händler ihre Angebote und Preise mehrmals am Tag.
Preisvergleiche in Suchmaschinen können sich mehr lohnen als die Sonderangebote.
Vorsicht beim Shoppen auf Amazon.de: Kaufen Sie nur über sichere Bezahlmöglichkeiten!
Off
"Singles' Day", "Black Friday", "Cyber Monday" und die "Amazon Prime Days": Die aus den USA herüber geschwappte Schnäppchenjagd findet längst auch in deutschen Online-Shops statt. Die Branche verspricht satte Preisrabatte. Versandriese Amazon sowieso, aber auch andere Händler rufen inzwischen solche Rabattschlachten aus.
An diesen Tagen können Sie das eine oder andere Schnäppchen machen. Doch nicht jeder Rabatt ist so hoch, wie er scheint. Zudem tummeln sich auch schwarze Schafe unter den Anbietern.
6 Tipps, damit Sie beim Online Kauf mit Rabatt nicht daneben greifen:
Auf dem Marketplace von Amazon bieten dubiose Händler seit Jahren Produkte zu Traumpreisen an. In der Vergangenheit sind jedoch mehrfach Fake-Angebote aufgefallen, bei denen Amazon-Kund:innen per Vorkasse bezahlen sollten. Ihre Ware haben sie dann aber nie erhalten. Gerade an großen Rabatt-Tagen, wenn viele Händler mit Schnäppchen werben, ist die Verwechslungsgefahr mit anderen Fakeshops, auch außerhalb von Amazon, größer. Daher gilt: Zahlen Sie vorzugsweise per Rechnung oder Lastschrift und lassen Sie sich nicht in einen gefährlichen Vorkasse-Kauf locken.
Vergleichen Sie Preise vor dem Kauf: Auf der Suche nach dem günstigsten Preis empfehlen die Verbraucherzentralen, mindestens zwei Preissuchmaschinen zu nutzen. Denn, so zeigten Tests, es gibt nicht die eine beste Suchmaschine. Erst wenn sich ein Sonderangebot mit Suchen in zwei Preissuchmaschinen nicht unterbieten lässt, kann sich der Klick auf den Kaufen-Button lohnen.
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen: Ablaufende Balken, die angeblich die kleiner werdenden Lagerbestände anzeigen, sind ein beliebtes Marketing-Werkzeug. Doch meist lässt sich nicht erkennen, wie viele vorhandene Artikel hinter dem Balken stecken: Es können 10, aber genauso gut auch 1.000 sein. Auch ablaufende Uhren sollen Zeitdruck erzeugen. Auch wenn die Zeit für die Überprüfung nicht ausreicht, sollten Sie dennoch nicht vorschnell zuschlagen. Es lohnt sich meist mehr, das Angebot trotz erzeugtem Zeitdruck in Ruhe zu prüfen. Selbst wenn Sie tatsächlich einmal ein Schnäppchen verpasst haben: gute Angebote kommen immer wieder.
Löschen Sie regelmäßig im Browser hinterlegte Cookies und seien Sie sparsam mit Ihren Daten: Eine teure Anschaffung vor ein paar Monaten oder die Suche nach einem bestimmten Stichwort – immer mehr Unternehmen wissen, wie sich ihre potenzielle Kundschaft informiert und was sie in der digitalen Welt tut. Ihre Angebote und Preise stellen sie anhand der gesammelten Daten entsprechend zusammen. Im Online-Shop #wasistdeinpreis (www.wasistdeinpreis.de) kann man ausprobieren, wie das funktioniert. Welche Produkte bekommt man überhaupt noch zu Gesicht – und was kosten sie? Hinterlassen Sie so wenig digitale Spuren wie möglich oder verwischen Sie sie wenigstens gut.
Nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht: Sollte sich ein vermeintliches Schnäppchen nach dem Kauf als doch nicht so günstig herausstellen und die Stornierung bei einem Händler nicht klappen, bleibt der Widerruf. Dieser ist bei einem Onlinekauf in der Regel ohne Angabe von Gründen bis zu 14 Tage nach Lieferung des Produkts gestattet. Allerdings kann es sein, dass dafür Rücksendekosten anfallen. Die jeweiligen Vorgaben eines Händlers sollten Sie vor dem Kauf prüfen.
Ist der Online-Shop seriös oder handelt es sich um einen Fakeshop? Der kostenlose Fakeshop-Finder hilft Ihnen bei der Prüfung.
Podcast: Das Wichtigste zum Nachhören
Kann man am Black Friday wirklich Schnäppchen machen? Und worauf muss man achten, um nicht über den Tisch gezogen zu werden? Darüber spricht Niklaas Haskamp in dieser Podcast-Folge mit Oliver Buttler, dem Experten für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Erstellt mit canva.com
Video laden: Erst wenn Sie auf "Inhalte anzeigen" klicken, wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt und Daten werden dorthin übermittelt. Hier finden Sie dessen Hinweise zur Datenverarbeitung.
Sicherheitstipps fürs Online-Shopping
Beim Online-Shopping können Sie generell auf einige Punkte achten, auch um Ihre (Bank-)Daten zu schützen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt:
Verzichten Sie aufs Online-Shopping in öffentlichen WLAN-Netzen – so schützen Sie ebenfalls persönliche Daten.
Löschen Sie nach Einkäufen den Browserverlauf und die Cookies – damit Online-Händler nicht so leicht umfassende Profile über Sie und Ihr Kaufverhalten anlegen können.
Ob Energie, Kredite oder Lebensmittel – in den vergangenen Monaten sind die Preise in nahezu allen Lebensbereichen gestiegen. Die Verbraucherzentralen unterstützen Sie in der Krise: Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Tipps, aktuelle Informationen sowie Beratungsangebote.
Dynamische Preise: Was ist Dein Preis im Online-Shop?
Dynamische Preise: Preise beim Online-Shopping sind längst nicht mehr für jeden gleich – und können sich in kürzester Zeit oft und stark ändern. Was Sie zu unterschiedlichen Preisen im Netz wissen sollten.
Falsche Versprechen, irreführende Angabe - Es kann Schadensersatz geben!
Sind Sie durch ein Angebot getäuscht worden und haben durch falsche Versprechungen eine Ware erworben, die die angepriesenen Voraussetzungen gar nicht hatte? Haben Sie versehentlich eine gefälschte Ware erworben in der Annahme, es würde sich hier um ein Originalprodukt handeln?
Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte
Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH
Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.