Private Unfallversicherung – überflüssig oder sinnvoll?

Stand:
Jedes Jahr gibt es etwa 700.000 Unfälle in Deutschland. Aber sollten Sie deshalb eine private Unfallversicherung abschließen? Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten.
Der Arm eines Mannes ist bandagiert.

Das Wichtigste in Kürze:

  • In mehr als 90 Prozent aller Fälle werden Menschen durch eine Krankheit berufsunfähig, nicht nach einem Unfall. Und bei Folgen einer Krankheit hilft die Unfallversicherung nicht.
  • Auch für andere Risiken gibt es bessere Versicherungen als eine Unfallversicherung – zum Beispiel eine Krankentagegeldversicherung.
  • Die Unfallversicherung kann ein wichtiger Versicherungsschutz für Personen mit hohem Unfallrisiko sein – dann kostet sie aber oft auch mehr.
On

Was ist für Versicherungen ein Unfall?

Die Versicherungen definieren einen Unfall wie folgt:

"Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." 

  • "Plötzlich" heißt, dass das Ereignis innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes eingetreten sein muss. Gesundheitsschädigungen, etwa durch Dauerbelastungen im Sport, stellen keinen Unfall dar. Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen (Ärger, Aufregung, Schock) sind ebenfalls nicht versichert.
  • "Von außen auf den Körper einwirkend" bedeutet, dass Kräfte erforderlich sind, die auf den Körper wirken, wie zum Beispiel Zusammenstöße im Straßenverkehr oder Verletzungen durch herabstürzende Gegenstände.
  • "Unfreiwilligkeit" bedeutet, dass der Unfall nicht selbst herbeigeführt wurde. Ein Freitod oder eine Selbstverstümmelung fallen deshalb nicht unter den Versicherungsschutz. Wer grob fahrlässig gehandelt hat, ist aber versichert.

Schäden an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule nach hoher Kraftanstrengung gelten den Versicherern auch als Unfall. Voraussetzung ist, dass dadurch ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder verrissen werden. Normale Bewegungen des täglichen Lebens reichen nicht aus.

Dass Sie nach diesen Kriterien einen Unfall erlitten haben, müssen Sie dem Versicherer selbst beweisen.

Die private Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens – also sowohl in Ihrer Freizeit als auch während der Arbeit. Der Schutz gilt weltweit.

Wer braucht eine Unfallversicherung?

Besonders wichtig ist eine private Unfallversicherung für Selbstständige, Personen ohne Beruf, Hausfrauen und Hausmänner, für Personen mit einem sehr hohen Unfallrisiko und für Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.

Für andere Personengruppe ist sie weniger sinnvoll:

  • Arbeitnehmer:innen sind schon für Arbeits- und Wegeunfälle und bei Berufskrankheiten abgesichert. Das ist eine Pflichtversicherung, die der Arbeitgeber für Sie als Arbeitnehmer über die Berufsgenossenschaft abschließen muss und bezahlt.
  • Kinder und Jugendliche haben im Kindergarten, in der Schule und der Universität ebenfalls Versicherungsschutz. Auch der Hin- und Rückweg ist versichert.

Dabei besteht aber kein Versicherungsschutz in der Freizeit, im Haushalt, im Straßenverkehr und im Urlaub. Wer hier abgesichert sein möchte, kann über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung nachdenken.

Wichtig ist: Viele Risiken, die eine Unfallversicherung abdeckt, können Sie mit anderen Versicherungen umfassender und kostengünstiger abdecken. Schauen Sie sich daher, wenn Sie sich mit einer Unfallversicherung beschäftigen, unbedingt auch nach anderen Versicherungen um und informieren Sie sich vor einem Abschluss.

  • Sehr viel wichtiger als eine Unfallversicherung ist für die meisten Menschen zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die tritt auch ein, wenn Sie durch eine Krankheit berufsunfähig werden, nicht nur bei einem Unfall.
  • Eine Krankentagegeldversicherung hilft bei Verdienstausfällen auch bei Krankheit, nicht nur bei einem Unfall.
  • Ihren eigenen Tod und die Versorgung Ihrer Nachkommen können Sie besser mit einer Risikolebensversicherung abdecken.

Die private Unfallversicherung unterscheidet zwischen zwei Gefahrengruppen:

  1. In der Gefahrengruppe A werden die Risiken mit einem geringen Unfallrisiko erfasst. Das sind Personen mit kaufmännischer oder verwaltender Tätigkeit. Frauen werden bei den meisten Gesellschaften dieser Gefahrengruppe zugeordnet.
  2. In der Gefahrengruppe B werden Personen, die körperliche oder handwerkliche Arbeiten verrichten, zusammengefasst. Landen Sie in dieser Gruppe, bedeutet das meist, dass Sie einen höheren Versicherungsbeitrag zahlen müssen.

Welche Leistungen kann ich versichern?

Die wichtigste Leistung der Unfallversicherung ist die Zahlung eines einmaligen Geldbetrages, der Invaliditätsleistung. Voraussetzung ist eine "dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit". Das ist der Fall, wenn die Unfallfolgen voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen bleiben und eine Besserung nicht zu erwarten ist.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Grad der eingetretenen Invalidität. Die Unfallversicherung leistet einen Prozentsatz der vereinbarten Versicherungssumme. Dabei kommt es darauf an, wie der Verlust des Körperteils in Ihrem Versicherungsvertrag berücksichtigt wird.

Ein paar Beispiele aus der am weitesten verbreiteten Gliedertaxe:

  • ein Arm im Schultergelenk: 70 Prozent
  • ein Bein bis zur Mitte des Oberschenkels: 60 Prozent
  • eine Hand im Handgelenk: 55 Prozent
  • ein Auge: 50 Prozent
  • das Gehör auf einem Ohr: 30 Prozent
  • der Geruchssinn: 10 Prozent

Wenn Sie zum Beispiel einen Vertrag mit einer Versicherungssumme von 300.000 Euro abgeschlossen haben und Sie bei einem Unfall ein Auge verlieren, erhalten Sie 150.000 Euro als Invaliditätszahlung. Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Funktionsunfähigkeit werden die Werte entsprechend gekürzt.

Vorerkrankungen und Gebrechen können die Versicherungsleistung ebenfalls mindern. Ist beispielsweise eine bestehende Krankheit mitursächlich dafür, dass die Funktion eines Gliedes dauerhaft beeinträchtigt ist, so behalten sich viele Versicherer eine anteilige Kürzung vor.

Für bestimmte Berufsgruppen wie Musiker:innen, Chirurg:innen oder auch Friseur:innen gibt es Tarife mit eigenen Gliedertaxen. Dabei können einzelne Körperteile deutlich besser versichert sein.

Wichtige zusätzliche Leistungen der Unfallversicherung

Achten Sie darauf, dass Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze versichert sind. Auch sollte der Versicherer für unfallbedingte kosmetische Operationen leisten.

Diese Leistungen sind in einer Unfallversicherung überflüssig

Oft ist automatisch eine Absicherung des Todesfallrisikos eingeschlossen. Diese gilt aber nur bei einem Unfalltod. Wer Angehörige für den Todesfall absichern möchte, sollte besser eine Risikolebensversicherung abschließen.

Weitere Leistungen können je nach Tarif vereinbart werden. Dazu zählen ein Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld mit und ohne Genesungsgeld sowie Übergangsleistungen. Dieser Zusatzschutz ist entweder überflüssig oder durch andere Verträge besser abzusichern. Sie können etwa einen Verdienstausfall über eine private Krankentagegeldversicherung besser absichern. Dann erhalten Sie Leistungen nicht nur nach einem Unfall, sondern auch bei einer Krankheit.

Sie können mit der Unfallversicherung auch eine Unfall-Rente vereinbaren. Diese Variante ist jedoch weniger empfehlenswert, da Sie  häufig erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent eine Rente bekommen. Außerdem ist sie sehr teuer. Krankentagegeld oder die Berufsunfähigkeitsversicherung sind besser geeignet, um einen unfallbedingten Einkommensausfall auszugleichen. In diesen beiden Fällen erhalten Sie auch bei einer Krankheit Geld.

Eine Dynamik müssen Sie nicht vereinbaren. Die Versicherungssummen werden dann meist um einen vereinbarten festen Prozentsatz erhöht. Entsprechend erhöhen sich die Prämien. Besser ist es, zu Vertragsbeginn hohe Versicherungssummen zu wählen. Wenn Sie jung sind, sind die Versorgungslücken groß. Sie bräuchten nach einem Unfall möglichst viel Geld von der Versicherungsgesellschaft. Mit zunehmendem Alter werden Sie aber höhere Renten- und Versorgungsansprüche haben und damit weniger Geld von der Unfallversicherung brauchen.

Vorsicht bei einer Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr: Hier werden meist völlig überteuerte Unfallversicherungen an einen schlecht verzinsten Sparvorgang gekoppelt. Eine Versicherung für Risiken einerseits und Verträge, mit denen Sie Geld ansparen wollen, andererseits sollten Sie immer voneinander getrennt abschließen.

Besondere Tarife mit höheren Leistungen bei schweren Unfällen

Wer sich besonders hoch versichern möchte, könnte natürlich die Versicherungssumme entsprechend anheben. Viele Versicherer bieten stattdessen Modelle, um zumindest starke Beeinträchtigungen höher zu versichern. Das hat Vor- und Nachteile.

  • Es ist meist günstiger, solche Tarife zu wählen statt die Versicherungssumme deutlich anzuheben.
  • Bei vielen Unfällen werden Sie die nötige Invalidität für höhere Zahlungen nicht erreichen.

Im Ergebnis zahlen Sie dann zwar höhere Beiträge für die Versicherung. Sie springt aber nur selten mit höheren Zahlungen ein.

Die meisten Unfälle sind nicht so schwer, dass Sie von solchen Tarifen auch tatsächlich profitieren werden. Spielen Sie also mit dem Gedanken, solche Verträge abzuschließen, lassen Sie sich unbedingt unabhängig beraten, zum Beispiel von Ihrer Verbraucherzentrale.

Worauf sollte ich bei einer Unfallversicherung achten?

Wenn Sie eine Unfallversicherung abschließen möchten, müssen Sie im Antrag die Fragen zum Gesundheitszustand vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, sonst ist der Versicherungsschutz gefährdet.

Tarifstufe und Beitrag richten sich nach dem zu versichernden Risiko (Beruf, Hobbys etc.). Eine Änderung der Berufstätigkeit oder des Hobbys müssen Sie dem Versicherer daher unverzüglich mitteilen.

Kommt es einmal zum Unfall, müssen Sie Fristen beachten. Andernfalls ist Ihr Versicherungsschutz in Gefahr. Die Fristen können unter den Versicherern variieren. Schauen Sie im eigenen Interesse dazu in Ihre Versicherungsbedingungen.

In welcher Höhe sollte die Versicherung abgeschlossen werden? Eine gängige Faustformel für die Ermittlung einer ausreichenden Invaliditätsgrundsumme orientiert sich bei Berufstätigen nach Alter und Einkommen:

  • 30 Jahre = sechsfaches Bruttojahreseinkommen
  • 40 Jahre = fünffaches Bruttojahreseinkommen
  • 50 Jahre = vierfaches Bruttojahreseinkommen

Wie finde ich einen passenden Anbieter und Tarif für meine Unfallversicherung?

Die Beitrags- und Leistungsunterschiede zwischen den Anbietern von Unfallversicherungen sind enorm. Eine Unterstützung bei Ihrer Entscheidungsfindung

Ratgeber-Tipps

Handbuch Testament
Liegt kein Testament vor, geht das Gesetz davon aus, dass die verstorbene Person ihr Vermögen den nächsten…
Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.